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Nachrichten Kurzmeldung | Aufgrund der Verlängerung der aktuellen 10. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP bis zum 15. September 2020 und den äußerst umfangreichen Auflagen des Hygienekonzeptes für die Durchführung von Krempelmärkten kann der Mainzer Krempelmarkt am Rheinufer immer noch nicht in gewohnter Weise durchgeführt werden. Das teilte die Stadt Mainz an diesem Mittwoch mit.

Vielfältige Gründe sprechen gegen die Durchführung in dieser Saison, so zum Beispiel die derzeit steigenden Infektionszahlen und die notwendige Einhaltung der Abstandsregeln. Oberste Priorität hat weiterhin die Verlangsamung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus.