Nachrichten Kurzmeldung | Die Bundesregierung plant im Kampf gegen das Corona-Virus ein befristetes Ausschankverbot von Alkohol für bestimmte Regionen. In einer Beschlussvorlage, die der Deutschen Presse Agentur vorliegt heißt es: Um die Infektionen in der Gastronomie zu reduzieren, müssten „zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“, wenn das Infektionsgeschehen steigt. Am heutigen Dienstag (29.09.2020) wollen Bund und Länder darüber beraten.