Schule
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Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass die Entscheidung über den Präsenz-, Wechsel- oder Fernunterricht in Schulen in Corona-Zeiten das zuständige Ministerium trifft.


Das Gesundheitsamt entscheidet je nach Infektionslage lediglich über die erforderlichen Schritte in Bezug auf Quarantäne für bestimmte Schülerinnen und Schüler, Schulklassen oder im äußersten Fall die einzelne Schulschließung.

Die Kreisverwaltung hat keine rechtliche Grundlage – auch nicht durch eine Allgemeinverfügung – den Wechsel der Unterrichtsform ohne Rücksicht auf das konkrete Infektionsgeschehen in einer Schule durchzusetzen. Ob allein aufgrund einer bestimmten Inzidenz die Schulen für den Präsenzunterricht geschlossen werden sollen, entscheidet das Land.