Dorothea Schäfer / Michael Ebling

Bei der Standortplanung für Rettungswachen und Notärzte muss das Land mehr Verantwortung übernehmen. Das schreibt Landrätin Dorothea Schäfer in einem Brief an Innenminister Michael Ebling und greift damit die politischen Forderungen vieler Fraktionen aus dem Rettungsdienstbereich auf: „Wir halten diese Forderung für berechtigt, da der Rettungsdienst im Wesentlichen eine staatliche Aufgabe ist. Dies muss auch auch die Planung von Rettungswachen und Notarztstandorten einschließen“, sagt die Landrätin.

Handlungsbedarf gibt es bei den gesetzlichen Grundlagen zur Verteilung der Rettungswachen und Notarztstandorte

Von der Rettungsdienstbehörde Rheinhessen in Auftrag gegebenen Bedarfsanalysen haben zum Beispiel klar die Verflechtungen aufgezeigt, die zwischen benachbarten Rettungsdienstbereichen besteht. Die Behörde hält daher eine bereichsübergreifende Planung auf Landesebene für erforderlich. Unterstützt wird diese Forderung  unter anderem vom Fach-Beratungsinstitut für Rettungswesen und Notfallmedizin (RUN), das in einer Expertise eine zu kleinteilige Planung für angreifbar hält.

Bei den Notarztstandorten ist derzeit ein großer Umbruch erkennbar, der ebenfalls übergeordnete Regelungen des Landes erfordert, sieht Dorothea Schäfer. Historisch gewachsen sind die Notarztstandorte an die Krankenhäuser im Land angegliedert worden. Da dies im Wesentlichen nicht hinterfragt wurde und zudem immer öfter Krankenhäuser schließen, müssen neue Ideen her – und der tatsächliche Bedarf rückt in den Vordergrund.  „Die Rettungsdienstbehörde vor Ort hat die Aufgabe, bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu planen und bei der Verteilung der Standorte den Gleichheitsgrundsatz für alle Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Behörde gerät dabei aber oft – gerade bei Standorteinschränkungen – unter Rechtfertigungsdruck, dem sie angesichts der kommunalpolitischen Erwartungshaltung und Ängsten in der Bevölkerung selbst dann nicht gerecht werden kann, wenn sie auf fachlich hohem Niveau argumentiert“, stellt die Landrätin fest.

Für Notärzte gibt es bislang keine Hilfeleistungsfrist

Fachgesellschaften wie die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (AGSWN) oder die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) empfehlen zudem aus medizinischer Sicht die bisher noch nicht vorhandene gesetzliche Regelung der Eintreffzeit von Notärzten am Unfallort. Bisher gibt es in Rheinland-Pfalz im Gesetz nur eine Hilfeleistungsfrist von 15 Minuten für Notfalltransporte: In dieser Zeit sollen die Einsatzorte im Rettungsdienstbereich vom Rettungswagen erreicht werden können. Für Notärzte gibt es eine solche Frist nicht. Damit fehlt den zuständigen Behörden jedoch eine wesentliche Grundlage, um Notarztversorgungsbereiche medizinisch und ökonomisch sinnvoll planen und argumentativ vertreten zu können. „Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass eine Hilfsfrist und deren Erreichungsgrad landesweit für Notarzteinsätze gesetzlich definiert wird“, sagt die Landrätin. Dies hat das Beratungsinstitut RUN ebenfalls so empfohlen.

Die Landrätin fordert den Innenminister außerdem dazu auf, im Hinblick auf den zunehmenden Mangel an Notärzten auf Landesebene Konzepte umzusetzen, die die medizinische Versorgungsqualität optimieren, notärztliche Eintreffzeiten verkürzen oder deren Einsatzradien vergrößern und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bis zum Eintreffen des Notarztes unterstützen können.

Dazu gehören unter anderem die auch schon vom Land als wichtig identifizierten Themen wie flächendeckende Verfügbarkeit von Telenotärzten, das Vorantreiben innovativer Pilotprojekte, etwa durch notarztbesetzte Volocopter oder Medical Intervention Cars, sowie auch Rahmenverhandlungen mit den Kostenträgern zur wettbewerbsfähigen Vergütung von freien Notärzten, um dem Fachkräftemangel in dem Bereich entgegenzuwirken.

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