Kreisverwaltung Mainz Binge
Kreisverwaltung Mainz Binge

Nachrichten Ingelheim | Die Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden. Gleiches gilt sowohl für die Sportstätten- als auch für die Kita-Förderung. Interessierte können sich in den aktuellen Richtlinien des Kreises über die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung und mögliche Fördervolumen informieren.


Für die Sportstätten stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro bereit

Zudem sind dort Informationen zum Antragsverfahren aufgeführt. Abrufbar ist die Richtlinie auf der Homepage des Landkreises unter www.mainz-bingen.de unter der Rubrik „Unterstützen & Fördern/ Ehrenamtsförderung“. Auch Antragsformulare und Leitlinien stehen dort zum Download bereit. Verabschiedet hatte die aktualisierten Richtlinien der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung.

Bereits im Dezember hatte der Kreistag die notwendigen Mittel für die Fortführung der Förderprogramme in den Haushalt eingestellt – insgesamt 3,5 Millionen Euro für alle drei Bereiche: allgemeine Ehrenamtsförderung, Sanierung von Kindertagesstätten sowie Ausbau und Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern. Jeweils eine Million Euro stehen für allgemeine Projekte und Kindergärten zur Verfügung. Für die Sportstätten stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro bereit.

Hintergrund:

Der Landkreis Mainz-Bingen fördert Vereine, ehrenamtliche Gruppen und Initiativen mit der Ehrenamtsförderung. Bisher wurden über 1784 Projekte mit einem Volumen von mehr als 34,3 Millionen Euro unterstützt, Sportstätten saniert und Kunstrasenplätze errichtet – davon entfallen auf die allgemeine Ehrenamtsförderung rund 19,6 Millionen Euro bei 1545 Projekten. Der Landkreis versucht so, die Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen, die sich mit viel Engagement, Kraft und vor allen Zeit für das Gemeinwohl einsetzen.