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Nachrichten Ingelheim | Auch wenn der Frühlingsanfang noch ein wenig hin ist, gilt es, was den Garten angeht, bereits jetzt ein paar Dinge zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich keine Bäume, Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche oder anderes Gehölz abgeschnitten oder gefällt werden.


Dabei steht der Schutz verschiedener Tierarten im Vordergrund

Der Frühling steht vor der Tür und damit kommen nicht nur Zugvögel zurück um zu nisten, auch andere Tier- und Vogelarten bauen Nester für die Brut. Bei Hecken- und Baumschnitt im Garten sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte von März bis September erlaubt.

Grundsätzlich gilt jedoch immer: Der Artenschutz hat Vorrang. Vor Schnittarbeiten sollte sich davon überzeugt werden, dass insbesondere keine Vogelnester durch die Schnittarbeiten beeinträchtigt werden.