Nachrichten Mainz-Bingen | Ab dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil der EU (Europäischen Union). Mit der Einigung vom 24. Dezember 2020 haben die EU und Großbritannien ein neues Kapitel in ihren Beziehungen aufgeschlagen. In knapp einjährigen intensiven Verhandlungen ist es gelungen, das zukünftige Verhältnis umfassend neu zu gestalten. Für den Aufenthalt oder das Arbeiten im Landkreis beziehungsweise in ganz Deutschland gibt es da kleine Änderungen in Zukunft.


Bei der Ausländerbehörde melden

Sofern Bürgerinnen und Bürger vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hatten, bleibt dieses als Aufenthaltsrecht auch weiterhin bestehen. Die Rechte bestehen „kraft Gesetzes“, was bedeutet, dass sie ohne weiteres Zutun gelten. Um dies nachweisen zu können, benötigen betroffene Bürgerinnen und Bürger jedoch zwingend ein Dokument, das sie bei der Ausländerbehörde erhalten.

Britinnen und Briten, die demnach am 31. Dezember 2020 im Landkreis beziehungsweise in Deutschland wohnen und weiterhin dort wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bis zum 30. Juni 2021 bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Dort erhalten sie dann ein neues Aufenthaltsdokument.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen ist vorzugsweise per E-Mail unter auslaenderbehörde@mainz-bingen.de erreichbar sowie telefonisch unter 06132/787-5170 (Info-Point). Weitere Informationen und Antragsformulare sind auch auf der Homepage des Landkreises unter Themen und Abteilungen „Ausländerbehörde“ erhältlich.