Die lang erwartete Erweiterung der K18 in Wackernheim steht bevor, wie Ortsvorsteher Dieter Berg in der letzten Sitzung des Ortsbeirates bekannt gab. Mit einem Starttermin im Juni, unmittelbar nach der traditionellen Wackernheimer Kerb, wird das Projekt voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Ausbau mit erheblichen Einschränkungen

Der Ausbau umfasst acht Bauabschnitte, während derer die Bewohner von Wackernheim erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Planung sieht vor, dass das Dorf in ein Ober- und Unterdorf geteilt wird, wobei die gewohnten Busverbindungen unterbrochen und durch alternative Routen ersetzt werden. Insbesondere wird eine Ersatzbuslinie aus Heidesheim zum Unterdorf führen, während das Oberdorf weiterhin über die Haltestelle an der Mainzer Straße erschlossen bleibt.

Die Bauarbeiten erfordern auch eine vorübergehende Verlegung der Feuerwehr, da die Busspur am Dorfgemeinschaftshaus erneuert wird. Ein provisorisches Gebäude soll auf einem Grundstück im Neubaugebiet „In den 30 Morgen“ errichtet werden, wobei die Fertigstellung bis Ende Oktober angestrebt wird, um den regulären Betrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Eine positive Wendung gab es bezüglich der Umweltbelange:

Die ursprünglich geplante Fällung von fünf Bäumen am westlichen Beginn der Bornstraße wird nicht erfolgen. Auf Anregung von Dieter Berg hin hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) seine Planungen entsprechend angepasst.

Ein weiteres Diskussionsthema war der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Einhaltung der Vorschriften im Bebauungsplan „In den 30 Morgen“. Trotz identifizierter Verstöße, wie die Nichtbegrünung von Stützmauern, wies Oberbürgermeister Ralf Claus darauf hin, dass die Stadt in dieser Angelegenheit nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten habe. Die personellen Engpässe in der Bauaufsicht, verstärkt durch zusätzliche Aufgaben aus der kürzlich verabschiedeten Grünsatzung, limitieren die Überwachungskapazitäten.

Letztlich zog Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag zurück, nachdem der Oberbürgermeister zugesichert hatte, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verstößen nachgehen wird. Die Verantwortung für die Einhaltung des Bebauungsplans liege zudem bei den Architekten und Bauherren.

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