Nachdem in dieser Woche ein Schlagloch in Mainz-Finthen für Schlagzeilen sorgte, hat sich eine regelrechte Welle der Empörung über die Zustände der Straßen in Rheinhessen breitgemacht. Innerhalb von nur 24 Stunden gingen bei der Redaktion 51 Zusendungen und Beschwerden ein, die allesamt die desolate Lage der Landstraße L422 bei Ingelheim – Ingelheim-Ost beklagen.

Die Leser und Leserinnen ließen nicht nur ihren Frust in Worten aus, sondern lieferten der Redaktion auch Bildmaterial

Schlaglöcher und Risse im Asphalt prägen das Bild der stark frequentierten Landstraße. Die eingesendeten Bilder dokumentieren nicht nur die Ausmaße der Schäden, sondern zeugen auch von erlebten Unfällen, die aufgrund dieser Straßenverhältnisse passierten.

Eine Begehung der Strecke durch die BYC-News-Redaktion am 01. Februar 2024 bestätigte die Berichte der Leser. Die Straße gleicht einem Flickenteppich, der von herausgerissenen Asphaltbrocken durchzogen ist. Insbesondere das größte Schlagloch, mit einem Durchmesser von 70 cm und einer Tiefe von etwa 15 cm, wurde genau vermessen und begutachtet. Nach Urteilen von Gerichten gilt dieses Loch als ernsthafte Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer und es muss umgehend gehandelt werden.

Gerichtsurteile

Die Gerichte sind sich überwiegend einig, dass Schlaglöcher auf stark befahrenen Straßen erst ab einer Tiefe von 15 cm und auf Autobahnen ab einer Tiefe von 10 cm als sogenannte abhilfebedürftige Gefahrenquelle gelten.

Die Straßenverhältnisse auf der Strecke zwischen Ingelheim und Ingelheim-Ost sind derart desolat, dass Zweiradfahrer besonders gefährdet sind

Die schlechten Zustände der Straße erhöhen das Risiko von Unfällen erheblich. Leser und Leserinnen berichten bereits von mehreren Vorkommnissen, bei denen Fahrer von Zweirädern aufgrund der miserablen Straßenverhältnisse zu Unfallopfern wurden.

Appell der Bürger an die Behörden

Die Bürgerinnen und Bürger appellieren an die Verantwortlichen, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit auf den Straßen wiederherzustellen. Die Stadtverwaltung und die Straßenbauämter werden aufgefordert, die notwendigen Reparaturen und Sanierungsarbeiten zügig durchzuführen, um potenzielle Unfälle zu verhindern und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.

Richtiges Verhalten und Haftungsfragen für Autofahrer

Die schlechten Straßenzustände in Rheinhessen werfen nicht nur Fragen zur Sicherheit auf, sondern werfen auch ein Schlaglicht auf die Verantwortlichkeiten und rechtlichen Konsequenzen für Autofahrer. Angemessene Beschilderung spielt dabei eine entscheidende Rolle.

1. Beschilderung als Schutzmechanismus

Behörden sind dazu verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, um Autofahrer zu warnen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrverhalten anzupassen. Warnschilder sind ein wichtiges Mittel in diesem Zusammenhang. Fehlt die angemessene Beschilderung, kann der Träger der Straße (Kommune oder Land) für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Ein aufgestelltes Straßenschild schützt die Gemeinde jedoch rechtlich.

2. Dokumentation bei Schlaglochschäden

Bei Schäden durch schlechte Straßenverhältnisse, wie etwa an Felgen oder Stoßdämpfern, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, die Unfallstelle, die Beschilderung und den entstandenen Schaden am Auto zu fotografieren. Dies dient nicht nur als Beweismaterial, sondern hilft auch bei der Bestimmung der Schadensursache.

Wenn keine Warnschilder vor den Straßenschäden stehen, ist es ratsam, mögliche Schäden und die Unfallstelle mit einer Kamera festzuhalten. Da die Beweislast beim Fahrer liegt, ist eine gewissenhafte Dokumentation entscheidend. In stark befahrenen Gebieten kann dies jedoch eine Herausforderung sein.

3. Meldung an die Polizei bei schwerwiegenden Schäden

Bei schwerwiegenden Schäden oder besonders gefährlichen Schlaglöchern sollte die Polizei informiert werden. Zeugenaussagen können ebenfalls dazu beitragen, die Beweislage zu sichern. Die Frage, wer bei einem Schaden durch ein Schlagloch haftet oder zahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Die Beweisführung gestaltet sich oft schwierig, und Geschädigte bleiben häufig auf den Kosten sitzen.

4. Mögliche Schäden und Versicherungsinanspruchnahme

Schlaglöcher können eine Vielzahl von Schäden verursachen, darunter an Reifen, Felgen, Stoßdämpfern, Spurstangen und mehr. Um solche Schäden zu reparieren, greift in der Regel die Vollkaskoversicherung. Dennoch sollten Autofahrer die Selbstbeteiligung und mögliche Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse beachten. In einigen Fällen kann es sogar sinnvoller sein, den Schaden selbst zu tragen, um die SF-Klasse zu behalten.

Die aktuellen Straßenzustände in Rheinhessen werfen somit nicht nur sicherheitsrelevante Fragen auf, sondern fordern auch eine genaue Prüfung der rechtlichen Aspekte und des Verhaltens der Autofahrer im Umgang mit Schlaglöchern.

BYC-Werbepartner

Leserinformationen einsenden

Ihr möchtet Informationen an die Redaktion senden? Einfach bequem per Mail, Whatsapp oder Instagram absenden.

Mail: redaktion@byc-news.de

WhatsApp: 0177 5116759

Abonniere uns bei Instagram: BYC.News