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Teuerungen und Nachschubprobleme bei Baumaterialien können den Bau eines Eigenheims erschweren. Sie steigern aber auch die Gefahr, dass wirtschaftlich nicht optimal aufgestellte Bauunternehmen in Schieflage geraten. Für Bauherren ist es ein Albtraum, wenn der beauftragte Baupartner zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmeldet. Panikreaktionen helfen in einem solchen Fall nicht weiter, gefragt sind Besonnenheit und fundierter juristischer Rat. „Je früher man die Situation erkennt, desto besser kann man als Bauherr reagieren“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Warnzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit

Verbraucherschützer Stange nennt wichtige Warnzeichen, die auf eine drohende Insolvenz hindeuten können. Wenn sich Baustopps und Bauzeitverzögerungen wiederholen, kein Material mehr geliefert oder bereits vorhandene Baustoffe wieder abgeholt werden, sollten Bauherren genauer hinsehen. Bleiben Zahlungen für die Werklöhne der Subunternehmer aus oder bieten diese dem Bauherrn an, bei Direktzahlung weiterzuarbeiten, ist höchste Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollte man auf Forderungen nach einem Vorschuss für die nächste Abschlagszahlung oder nach überhöhten Zahlungen eingehen – im Insolvenzfall kann überzahltes Geld unwiederbringlich verloren gehen.

Bei Insolvenz schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen

Wenn sich Alarmzeichen für eine drohende Insolvenz mehren, sollten betroffene Bauherren umgehend die Unterstützung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht in Anspruch nehmen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und die Adressen von Vertrauensanwälten in ganz Deutschland. Ist das Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet, sind sofort sämtliche Zahlungen einzustellen. Gemeinsam mit dem Fachanwalt kann nun die Suche nach einem Ausweg aus der Situation beginnen. Ansprechpartner ist ab der Insolvenzbeantragung nicht mehr die Firma, sondern der Insolvenzverwalter. Er besitzt das Wahlrecht, ob er den Bau fertigstellen lässt oder das Projekt stoppt. Diese Prüfung kann oft zwischen drei und zehn Monaten in Anspruch nehmen – je länger die Baustelle ruht, desto größer kann der Schaden für den Bauherren werden.

In jedem Fall sollte daher ein Sachverständiger den Stand des Bauprojekts zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gründlich und detailliert dokumentieren. Eine weitere Reaktionsmöglichkeit ist eine außerordentliche Kündigung. Diese muss vom Anwalt aber genau geprüft werden, da Bauherren bei einer unberechtigten Kündigung und gleichzeitigen Beauftragung einer Drittfirma unter Umständen doppelte Zahlungen leisten müssen.

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