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Nachrichten Rüsselsheim | Da auch für die kommenden Tage starker Frost gemeldet ist, kann es zu Glatteis kommen. Deswegen weist die Stadt Rüsselsheim am Main Hauseigentümer beziehungsweise ihre Mieter auf ihre Pflichten hin.


Streusalz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Bei Schnee- und Eisglätte müssen sie Gehwege, Überwege, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang so bestreuen, dass Gefahren nicht entstehen können. Für Gehwege und Überwege gilt eine Mindestbreite von mindestens 1,50 Meter. Dies betrifft auch noch nicht ausgebaute Gehwege und Straßenteile, die dem Fußgängerverkehr dienen. Als Streumittel dürfen die Bürger Sand, Splitt, Granulat und ähnliche abstumpfende Materialien verwenden. Nur zur Bekämpfung außergewöhnlicher Glätteverhältnisse auf versiegelten Flächen dürfen sie Streusalz in einem Gemisch von mindestens neun Teilen abstumpfenden Materials und ein Teil Streusalz auf versiegelten Flächen nutzen.

Sollte es erneut schneien, so müssen sie Gehwege und Überwege von 7:00 bis 20:00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu räumen. Streusalzhaltigen Schnee muss die Bürgerschaft zum Schutz von Bäumen und Sträuchern auf versiegelten Flächen ablagern, damit dieses Schmelzwasser nicht in den Erdboden gelangen und den Pflanzen schaden kann.

Sämtliche Pflichten ergeben sich aus einer Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst, die auch online heruntergeladen werden kann. Sie steht derzeit auf www.ruesselsheim.de in der rechten Spalte unter „Aktuelle Hinweise“ zur Verfügung.