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Grundsätzlich gelten die Regelungen des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes ab Samstag (24. April 2021). Dazu zählt auch eine Schließung der Kindergärten ab einem im Kreis Groß-Gerau überschrittenen Inzidenzwert von 165. Hier wird nur noch eine Notbetreuung möglich sein.


Kitas in Bischofsheim bleiben zunächst geöffnet

Wie Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz am Freitag (23. April 2021) mitteilte, wird eine Schließung der Kitas ab Montag nicht möglich sein. Hierbei wies er ausdrücklich darauf hin, dass niemand erwarten könne, dass Schulen und Kitas auf die Schnelle bereits am Montag geschlossen werden – gerade im Hinblick auf den hohen Organisationsbedarf bei Schulen und Kitas.

Dies bedeutet, dass ab Montag (26. April 2021) der Kita-Betrieb in Bischofsheim zunächst weiterhin wie gehabt im eingeschränkten Pandemiebetrieb läuft. Es gilt allerdings der eindringliche Appell, die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, jedoch erstmal noch kein Betretungsverbot samt Notbetreuung.

Sobald die per Gesetz vorgeschriebene Schließung der Kitas im Kreis Groß-Gerau und in der Gemeinde Bischofsheim hinreichend organisiert ist, wird nur noch eine Notbetreuung möglich sein. Hierzu und insbesondere zum Zeitpunkt der Schließung wird eine entsprechende Information folgen.