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Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist alle Hundehalter darauf hin, dass vom 15. März bis zum 30. Juni die Brut- und Setzzeit gilt. In diesem Zeitraum appelliert die Verwaltung an alle Hundehalter, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, um Wildtiere und deren Nachwuchs nicht zu stören oder zu gefährden.

Gefährdung von Wildtieren vermeiden

Während der Brut- und Setzzeit brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe auf Wiesen und Weiden, an Wegesrändern, in Hecken und Gebüschen. Rehe bringen in dieser Zeit ihre Jungen zur Welt und sind sehr eingeschränkt in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit. Daher ist es wichtig, dass Hundehalter ihre Hunde unter Kontrolle halten, um eine Gefährdung der Wildtiere zu vermeiden.

Hunde können bereits durch Berührung eines Jungtieres, das noch keinen Eigengeruch hat, diese oft von den Elterntieren verstoßen. Auch Bodenbrüter können durch herumlaufende Hunde von ihren Nestern vertrieben werden und ihre Eier oder Küken ungeschützt zurücklassen.

Appell an alle Hundehalter

Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim ruft deshalb alle Hundehalter dazu auf, ihre Hunde in der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen und zu kontrollieren. Nur so kann vermieden werden, dass es zu Beeinträchtigungen von Wildtieren kommt.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06144 / 404-28 (Jens Rübeling) oder per Email an ordnungsamt(at)bischofsheim.de wenden.

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