KREIS GROSS-GERAU – Der Kreisausschuss hat seine Allgemeinverfügung, mit der er am 27. Februar 2021 eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen an verschiedenen Orten im Kreisgebiet angeordnet hat, auf weitere Orte im Kreisgebiet ausgedehnt. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass die hohe Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus nicht weiter ansteigt. „Trotz der leicht rückläufigen Inzidenz in den vergangenen Tagen müssen wir weiter vorsichtig sein, damit sich der Trend auch stabilisiert“, sagte Landrat Thomas Will. Im Zuge der Umsetzung hat der Kreis großformatige Banner drucken lassen, die nun in den jeweiligen Kommunen aufgestellt werden können.


Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht für Fußgänger*innen im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf den nachfolgend benannten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen:

Gernsheim

  • Rheinstraße (ab Hausnummer 32 – „Fischerfesthaus“ – bis zum Fähranleger)
  • Alle Parkflächen angrenzend an „Fischerfesthaus“, „Fährstübchen“ und „Fährhaus“
  • Gesamte Schifferstraße einschließlich Obere Schifferstraße entlang des Rheins, Parkplatz, Hafenspitze sowie den angrenzenden Grünflächen
  • Fußgängerweg „Sommerdamm“ von Rheinstraße bis Winkelbachbrücke einschließlich der angrenzenden Parkflächen zur Fähre
  • Gesamte Grünfläche zwischen „Fischerfesthaus“ und Wasserschutzpolizeistation einschließlich der Skater-Anlage
  • Gesamter Kohlenweg

Stadt Groß-Gerau

  • Fasanerie (gesamtes Gelände)
  • Sandböhlplatz (gesamte Fläche zwischen Darmstädter Straße und der Straße am Sandböhl)
  • Marktplatz (gesamte Fläche zwischen Darmstädter Straße, Elisabethenstraße und Am Marktplatz)
  • Parkplatz am Hegbachsee, Zufahrt zum Parkplatz, Parkplätze entlang der „Hartmannshasloch-Schneise“ sowie auf dem Rundweg um den Hegbachsee

Kelsterbach

  • Graf de Chardonnet Platz
  • Sandhügelplatz
  • Mainanlage (Mündung Kelster bis Höhe Sindlinger Straße)
  • Südpark (gesamte Fläche)

Gemeinde Nauheim

  • Ortsausfahrt Ende Berzallee bis zum Beginn der Autobahnbrücke
  • Freizeitfläche im Regionalpark (gesamtes Gelände)
  • Ende „Seeweg“ über die Parkplatzfläche bis zu den Wegen entlang des Hegbachsees

Riedstadt

  • Richthofenplatz in Erfelden (gesamter Platz) einschließlich Martin-Roth-Brücke (Kühkopfbrücke)
  • Rathausplatz in Goddelau (vor dem Rathaus) einschließlich Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Hospitalstraße/Starkenburger Straße
  • Am Roseneck in Crumstadt, Kreuzungsbereich Nibelungenstraße/Friedhofstraße/Friedrich-Ebert-Straße bis Hausnummer 52 bzw. 65

Die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase für die in Ziffer 1. dieser Anordnung benannten Örtlichkeiten besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Verfügung tritt am 6. März 2021 um 0 Uhr in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. April 2021.