Umleitung
Symbolbild Umleitung

Wie Hessen Mobil mitteilt, werden die für eine Winterpause unterbrochenen Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Landesstraße L3096 in dem 3,2 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Leeheim und Geinsheim wie geplant am Montag, den 16. Januar 2023 fortgeführt.

Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung erfolgen

Die Baumaßnahme wird ab Montag im Streckenabschnitt zwischen Wiesenhof 1 und der Zufahrt zum Riedsee fortgeführt. Auch die Arbeiten in diesem Streckenabschnitt müssen unter Vollsperrung der Landesstraße erfolgen und werden voraussichtlich bis 22. Februar andauern.

Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt, wie gehabt, aus Richtung Geinsheim über die L 3094 nach Groß-Gerau und von dort weiter über die Bundesstraße B 44 nach Leeheim. Der Schwerlastverkehr wird von Geinsheim über die L 3012, die L 3040 und die L 3094 nach Groß-Gerau zur B 44 umgeleitet. Aus Richtung Leeheim erfolgt die Umleitung in umgekehrter Richtung.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme:

Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße. Der Streckenabschnitt zwischen Leeheim und Geinsheim weist aufgrund des nicht tragfähigen Untergrundes erhebliche Schäden und Verformungen an der Fahrbahn auf. Im Zuge der Erneuerung erfolgt daher auf einer Gesamtlänge von ca. 1,7 Kilometern eine Stabilisierung des Fahrbahnuntergrundes mit rund 6000 Rüttelstopfsäulen.

Die Bauarbeiten, die bis voraussichtlich Ende Juni 2023 andauern werden, können nur unter Vollsperrung der Landesstraße durchgeführt werden. Um die Erreichbarkeit der Anlieger an der Baustrecke zu gewährleisten, wurde die Baumaßnahme in sechs Bauabschnitte unterteilt. Nur der im Bau befindliche Bauabschnitt wird gesperrt, so dass der Anliegerverkehr auf den jeweils anderen Abschnitten fahren kann.

In den Bereichen mit Rüttelstopfsäulen wird zunächst der Asphaltoberbau der Fahrbahn abgefräst und der Unterbau bis zu einer Tiefe von 70 Zentimetern ausgehoben. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der Rüttelstopfsäulen in einem Raster von 1,2 bis 1,5 Metern. Die Säulen mit einem Durchmesser von 60 bis 80 Zentimetern werden bis in eine Tiefe von rund 12 Metren eingebracht.

Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 3,6 Millionen Euro

Nach dem Einbringen der Rüttelstopfsäulen wird eine 50 Zentimeter starke kapillarbrechende Schicht auf eine geotextile Unterlage aufgebaut und darauf eine Schottertragschicht und das Asphaltpaket der Fahrbahn eingebaut. Das Asphaltpaket besteht aus einer 12 Zentimeter starken Asphalttragschicht, einer sechs Zentimeter starken Binderschicht sowie einer vier Zentimeter starken Asphaltdeckschicht. In den Bereichen, in denen die Tragfähigkeit des Untergrundes gegeben ist werden keine Rüttelstopfsäulen eingebaut. Hier erfolgt eine Erneuerung des Asphaltaufbaus bis in eine Tiefe von 14 Zentimetern. Der neue Asphaltaufbau besteht aus einer 10 Zentimeter starken Asphalttragschicht und einer vier Zentimeter starken Asphaltdeckschicht.

Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 3,6 Millionen Euro und werden vom Land Hessen getragen.