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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Selbstbedienungssupermärkte, wie der in Astheim geplante teo-Markt, an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet werden dürfen.

Zwar arbeiten sonntags keine Menschen in diesen Märkten, aber das Gericht sieht neben der Arbeitsruhe auch das Ziel, den Sonntag als „Tag der seelischen Erhebung“ zu schützen.

Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Neueröffnung von teo-Märkten in ganz Hessen

Der Betreiber Tegut hat dazu mitgeteilt, dass alle bestehenden teo-Standorte in Hessen zur Disposition stehen und neue Standorte in Frage gestellt werden. „Wenn in Astheim jetzt doch kein teo-Markt eröffnet wird, wäre das das Aus für unsere geplante Grundversorgung in Astheim“, so Bürgermeister Jochen Engel. „Seit Jahren wünschen sich die Astheimerinnen und Astheimer wieder eine Einkaufsmöglichkeit in ihrem Ortsteil. Etliche Gespräche mit Supermarktketten und Branchenspezialisten haben gezeigt, dass das lediglich mit einem Selbstbedienungsmarkt zu realisieren ist. Sollte diese Möglichkeit durch die neuen Rahmenbedingungen unwirtschaftlich sein, können wir keine Einkaufsmöglichkeit schaffen. Dann wird unserem Konzept „Neue Ortsmitte Astheim“, das vom Land Hessen mit 250.000 EUR bezuschusst wird, die Grundlage entzogen“, so Engel weiter.

Er erklärt: „Wir stehen mit Tegut in engem Austausch und setzen, in Absprache mit den dortigen Verantwortlichen, die Planungen für die Umgestaltung der Grünanlage am Bürgerhaus auf jeden Fall fort. Aktuell läuft die Ausschreibung und wir planen in wenigen Wochen mit der Beauftragung der Bauarbeiten. Bis dahin haben wir Klarheit, wie es mit dem teo weitergeht“.

Abschließend appellieren der Bürgermeister und die Firma Tegut gemeinsam an die neue hessische Landesregierung, durch Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zeitnah den Sonntagsbetrieb wieder zu ermöglichen. Im Koalitionsvertrag ist hierzu Folgendes festgehalten: „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Laden Öffnungsgesetzes ermöglichen.“