Sirenenalarm
Sirenenalarm

Zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie zur Überprüfung der Übertragungswege und der Funktionsfähigkeit der Sirenenanlagen werden im Kreis Groß-Gerau jährlich zwei Sirenenprobebetriebe durchgeführt.

Als nächster Termin steht an: Donnerstag, 25. April 2024, ab 10 Uhr. Die Sirenenprobebetriebe sind ein routinemäßiger Prozess und kein Grund zur Besorgnis. In der aktuellen Situation mit allen möglichen Bedrohungsszenarien durch den Krieg in der Ukraine ist aber eine besondere Aufklärung gefragt, die die Gefahrenabwehr des Kreises regelmäßig leistet.

Signal dient zur Warnung der Bevölkerung

Der Probebetrieb wird von ca. 10 bis 10.30 Uhr mit folgendem Signal durchgeführt: 1 Minute andauernder, auf- und abschwellender Heulton. Bedeutung: „Rundfunk einschalten, auf Durchsagen achten!“

Das Signal dient im Gefahrenfall zur Warnung der Bevölkerung, die damit aufgefordert ist, das eigene Verhalten auf die besondere Situation hin auszurichten und nähere Hinweise dem regionalen Rundfunk oder den Medien zu entnehmen. Der Warnton unterscheidet sich deutlich von dem möglichen zweiten Sirenensignal, einem zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute Länge, mit dem der Feueralarm akustisch angezeigt wird.

In einigen Kommunen wird zudem ein drittes Sirenensignal mit der Bedeutung Entwarnung ausgesendet werden. Es handelt sich dabei um einen einminütigen, ununterbrochenen Dauerton, der das Ende der besonderen Gefahrenlage signalisiert.

Der Kreis Groß-Gerau verfügt über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), welches an diesem Tag mit erprobt wird. Durch das Modulare Warnsystem werden unter anderem auch die für das Smartphone erhältlichen Warn-Apps ausgelöst. Bei diesen Warn-Apps haben sich inzwischen über 50.000 Nutzer*innen aus dem Kreisgebiet angemeldet, um Warnungen und Hinweise auf bestehende Gefahrenlagen zu erhalten.

In einem Ernstfall warnt der Kreis Groß-Gerau parallel über die beiden Systeme (Sirenen plus Apps)

Durch das Sirenensignal zur „Warnung der Bevölkerung“ in Kombination mit den Warn-Apps kann so schnell ein großer Empfängerkreis und somit ein hoher Multiplikationsfaktor erreicht werden. Die Gefahrenabwehr des Kreises ruft dazu auf, sich die Warn-Apps von hessenWARN, KATWARN oder NINA auf die mobilen Endgeräte zu laden: „Teilen Sie die Warnungen und leiten Sie diese Ihren Freunden und Bekannten weiter.“

Für Fragen und zur Anforderung von Informationsmaterialien stehen die Mitarbeitenden im Fachbereich Gefahrenabwehr unter der Rufnummer 06152 989-918 oder unter 989-930 zur Verfügung.