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Die Kindertagesstätten im Kreis Groß-Gerau, die zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 seit Dienstag nach Ostern geschlossen sind, können ab Montag, 19. April 2021, wieder öffnen. Das hat der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau beschlossen.


Feste Gruppen statt Notbetreuung

„Die Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen wird aufgehoben“, sagte Landrat Thomas Will am Donnerstag: „Um Ansteckungen in den Kitas vorzubeugen, haben wir in der neuen Allgemeinverfügung festgelegt, dass die Kinder nur noch in festen Gruppen betreut werden dürfen.“ Die Allgemeinverfügung, die auch Regeln für den Schulstart nach Ostern enthält und vorerst bis zum 9. Mai 2021 in Kraft bleibt, ist auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Landrat Will machte deutlich, dass der Kreis sich bei den Kita-Regeln an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert. Das bedeutet, dass Kindertagesstätten durch Kinder nicht betreten werden dürfen, wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstands COVID-Krankheitssymptome aufweisen, Angehörige des gleichen Hausstands unter Quarantäne stehen oder Kinder oder Angehörige des Hausstands selbst positiv auf COVID getestet wurden. Das Land hat zudem betont, dass Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte „nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden“ sollen. Für die Dauer der Tätigkeit müssen Kita-Mitarbeiter medizinische Masken tragen.

Änderungen auch im Schulunterricht

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt zudem für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende sowie für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe im Präsenzunterricht. Zudem hat der Kreis Groß-Gerau verfügt, dass der lehrplanmäßige Unterricht in festen Lerngruppen zu erfolgen habe. Zudem seien feste Not- und Nachmittagsbetreuungsgruppen einzurichten. Diese, so Will, müssten nicht zwangsweise dieselbe Zusammensetzung wie die Lerngruppen haben. Eine Not- oder Nachmittagsbetreuungsgruppe habe aber aus so wenig wie möglichen Schülern unterschiedlicher Lerngruppen zu bestehen. Weiterhin untersagt bleibt der praktische Schulsport in geschlossenen Räumen und (Schwimm-) Hallen. Im Freien ist Sportunterricht möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter garantiert ist. Einstellungstests und Leistungsfeststellungen sind auch in geschlossenen Räumen möglich.

Kinder und Jugendliche sind immer stärker betroffen

Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen seien als Ort der Begegnung besonders geeignete Bereiche, in denen sich Infektionen leicht ausbreiten könnten, heißt es in der Begründung. „Daher ist es notwendig, in diesem Bereich besondere Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren“, betonten Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. Neue Studien zeigten, dass Kinder und Jugendliche, vor allem im Hinblick auf die neue UK-Mutation des Virus, stärker betroffen seien und Infektionen weitergeben könnten. Inzwischen sei die UK-Variante B.1.1.7 dominant im Kreis Groß-Gerau. Die aktuelle 7-Tages-Inzidenz beträgt im Kreis Groß-Gerau mit Stand Donnerstag, 15. April 2021, 160,3.

Für „unumgänglich“ erachtet der Kreis die Einhaltung konstanter Lerngruppen im Präsenzunterricht an den Schulen, „gleich, ob es sich um das bis zur Klasse 6 angewandte Wechselmodell oder um die anderen Jahrgänge handelt, die an der Schule unterrichtet werden. Dabei sei es wichtig, dass dieses Konzept in der Not- und Nachmittagsbetreuung nicht vollständig durch eine Durchmischung konterkariert werde, sondern diese – soweit möglich – in Anlehnung an die im Unterricht praktizierten Lerngruppen stattfinde.