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Nachrichten Groß-Gerau | Impfstoff ist ein kostbares Gut. Es soll möglichst nichts von dem Vakzin, das gegen schwere Erkrankung durch das Coronavirus schützt, ungenutzt entsorgt werden müssen. Darum übernimmt das Impfzentrum in Groß-Gerau die Idee einer Börse für Restimpfdosen, wie es sie zum Beispiel bereits im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen gibt.


Übriggebliebene Impfdosen kurzfristig verimpfen

Dabei können abends, wenn absehbar ist, dass Impfdosen übrigbleiben würden, impfwillige Menschen kontaktiert werden, die in der Lage sind, kurzfristig zur Impfung zu erscheinen. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass diese Menschen den jeweiligen Priorisierungsgruppen angehören, die aktuell gerade geimpft werden; zum anderen, dass sie sich vorab als Impfwillige beim Kreis Groß-Gerau für diese Warteliste gemeldet und ihre Berechtigung, geimpft zu werden, bekundet haben.

So funktioniert die Impf-Börse:

Interessierte melden sich über die Homepage des Kreises auf www.kreisgg.de/impfboerse an. Dabei müssen sie Name, Adresse, Mailanschrift und eine Telefonnummer angeben, unter der sie ständig erreichbar sind. Zudem kreuzen sie dort an, dass sie berechtigt sind, zum aktuellen Zeitpunkt geimpft zu werden. Die entsprechenden Belege und sonstigen nötigen Papiere müssen dann zum Impftermin mitgebracht werden. Alle Formulare dafür finden sich ebenfalls auf der Homepage an genannter Stelle zum Herunterladen und Ausdrucken.

Mit der Anmeldung signalisieren die registrierten Personen ihre Bereitschaft, innerhalb einer halben Stunde nach Anruf vom Impfzentrum dort spät abends bis mindestens 22 Uhr erscheinen zu können.

Wenn jemand über die Impfdosen-Börse seine Impfungen erhalten hat, sich aber bereits über das Landesportal registriert und angemeldet hatte, sollte er unverzüglich diese Anmeldung rückgängig machen, um anderen Wartenden den Termin freizugeben. Auch ist selbstverständlich, dass nur die der aktuellen Anspruchsgruppe zugehörigen Menschen bei der Impfbörse berücksichtigt werden. Wer sich vergewissern möchte:

Reste an Impfdosen nicht absehbar

Der Kreis Groß-Gerau weist darauf hin, dass im Vorhinein nicht absehbar ist, ob an einem Tag Reste an Impfdosen zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie viele. Daher kann auch nicht vorausgesagt werden, ob und wann Menschen auf der Warteliste angerufen werden. Zusätzliche Rückmeldungen an die Registrierten sind nicht vorgesehen. Was den Impfstoff betrifft, so gibt es keine Wahlmöglichkeiten. Wer zum Procedere bei der Impfbörse Fragen hat, kann eine Mail schreiben an impfboerse@kreisgg.de.



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Übersicht der Gruppierungen nach Prioritäten:

Gruppe 1 – Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

Gruppe 2 – Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Krebserkrankte, Personen mit schwerer Lungenerkrankung (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, Mukoviszidose, COPD), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Gruppe 3 – Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, in der Bundeswehr, bei Polizei, Zoll, Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege, den Auslandsvertretungen oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentlicher Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Schulen tätig sind – außer in Grund-, Sonder- und Förderschulen, also zum Beispiel in weiterführenden Schulen – oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Gruppe 4 – Ohne Priorität

  • Alle, die ein geringeres Risiko haben, einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu erleiden. Ihnen soll nach den priorisierten Gruppen ein Impfangebot gemacht werden.