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Nachrichten Groß-Gerau | Der Kreis Groß-Gerau wird eine kreisweite nächtliche Ausgangssperre verfügen, die am Freitag, 11. Dezember 2020, um 21 Uhr in Kraft treten soll. Das kündigte Landrat Thomas Will am Donnerstag nach dem täglichen Corona-Briefing an. „Bereits am Mittag haben wir mit 116 neuen Infektionsfällen die Zahl aus dem Vergleichszeitraum erreicht. Das bedeutet, dass auch am Freitag das Pandemiegeschehen im Kreis den dritten Tag in Folge über dem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner*innen binnen einer Woche liegen wird. Und nach einem Erlass des Landes müssen wir dann zu diesem Mittel greifen“, sagte Will. Am Freitagvormittag, wenn die offizielle Statistik des Robert-Koch-Instituts vorliegt, soll die Verfügung veröffentlicht werden.


Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt

Konkret bedeutet das für die 275.900 Menschen in den 14 Kommunen des Kreises: Für sie gilt ab Freitag in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. In der Zeit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Eine Durchfahrt durch den Kreis ist jedoch zulässig. Ausnahmen für die Ausgangssperre gibt es beispielsweise aus beruflichen Gründen, wegen notwendiger medizinischer Versorgung oder auch zur Wahrnehmung des Sorgerechts. Die neue Verfügung umfasst weiterhin ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum. „Diese Allgemeinverfügung soll vorerst bis zum 22. Dezember 2020 gelten. Eine Verlängerung bleibt aber vorbehalten“, so Landrat Thomas Will.

Sobald die sogenannte Inzidenz fünf Tage lang unter dem Wert von 200 liegt, müssen die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Auch das ist genau geregelt:

Grundlage der Allgemeinverfügung ist das neue Eskalationskonzept des Landes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen, das das Corona-Kabinett kürzlich um eine weitere Stufe ergänzt hat. Um eine effektive Pandemiebekämpfung zu gewährleisten, verlangt das Land ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen „zusätzliche Maßnahmen, unter anderem Ausgangssperren“. Am Donnerstag lag der Kreis den zweiten Tag in Folge nach der maßgebenden Zahl auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts bei einem Inzidenzwert über 200. 85 Menschen sind mit Stand vom Mittwoch, 9. Dezember 2020, im Kreis an und mit Corona gestorben.

Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer dazu

„Seit vielen Wochen beobachten wir mit Sorge ein diffuses Infektionsgeschehen im Kreis. Zusammen mit unserem Gesundheitsamt sind wir überzeugt, dass viele Ansteckungen im privaten Bereich erfolgen. Eine nächtliche Ausgangssperre, so schmerzlich der Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen auch ist, könnte dazu beitragen, Infektionen wieder einzudämmen“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer.  Zusammen mit Landrat Will hofft er, dass mit diesen weitreichenden Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens die hohe Zahl der Corona-Infektionen im Kreis Groß-Gerau gesenkt werden kann.



„Maßnahmen hätten früher kommen müssen“

„Die jetzt ergriffenen Maßnahmen hätten früher kommen müssen“, sagte Landrat Will. „Hätten wir nach den Herbstferien in der Corona-Bekämpfung konsequenter gehandelt und zum Beispiel Kontakte entschiedener unterbunden, Möglichkeiten zur Kontaktvermeidung auch in den Schulen zwingender genutzt, dann befänden wir uns jetzt zwei Wochen vor Weihnachten nicht in dieser Lage – und vielleicht hätte es dann eines Mittels wie der Ausgangssperre auch gar nicht bedurft.“ Wills Bilanz fällt eindeutig aus: „Mit den bisherigen Regelungen im Teil-Lockdown ist es uns leider nicht gelungen, die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Groß-Gerau zu senken. Wir verharren auf einem zu hohen Niveau. Es ist bedauerlich, aber es reicht offenbar nicht, an die Vernunft der Menschen zu appellieren.“

Astheimer ergänzte: „Die hohe Rate der an und mit Covid Verstorbenen und der Schutz der vulnerablen Menschen in den Alten- und Pflegeheimen machen diese strengen und weitreichenden Maßnahmen notwendig. Die bisher getroffenen Anordnungen dienen allesamt dem Schutz dieser Bevölkerungsgruppen sowie dem allgemeinen Gesundheitsschutz – und natürlich der Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen, insbesondere diejenigen des Gesundheitssystems im Landkreis Groß-Gerau.“ Um die Ansteckung im privaten Bereich zu minimieren, ist es nach Ansicht der Kreisspitze dringend geboten, die privaten Kontakte zu reduzieren. „So wenig Kontakte wie nur möglich, das ist das Gebot der Stunde. Begegnungen sind nicht verloren, sondern nur verschoben“, so Will und Astheimer.

Bei einer nächtlichen Ausgangssperre für den Kreis Groß-Gerau gelten ab Freitag die vom Sozialministerium festgelegten Ausnahmen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Kreis Groß-Gerau ist in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur erlaubt:

  • zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • zur Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder zur Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • zur Begleitung Sterbender
  • zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
  • zur Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und –prävention.

Der Verwaltungsstab des Kreises steht aktuell in sehr engem Kontakt sowohl zum Land Hessen, als auch zu den kommunalen Spitzenverbänden, um offene Fragen im Zusammenhang mit der nächtlichen Ausgangssperre zu klären. „Die aktuelle Situation verlangt von uns allen sehr viel ab“, betonte Landrat Will: „Helfen Sie mit, damit wir die Pandemie schnellstmöglich unter Kontrolle bekommen.“

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