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Nachrichten Groß-Gerau | Eine Notbetreuung für Kinder während der Corona-Krise ist in den kommunalen Betreuungseinrichtungen der Kreisstadt Groß-Gerau weiterhin gesichert. Anspruch darauf haben nach wie vor ausschließlich Eltern, von denen zumindest ein Elternteil hauptamtlich in einem von der Landesregierung näher bezeichneten systemrelevanten Berufen tätig ist. Zudem hat das Land Hessen vorgegeben, dass nun auch berufstätige Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben.


Zahl der zu betreuenden Kinder steigt

Da die Zahl der Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, stetig ansteigt, richtet die Stadt Groß-Gerau ihr Betreuungsangebot neu aus. Nachdem bisher die kommunalen Kitas Steinstraße, Fabrikstraße und Hölderlinstraße für die Notbetreuung von insgesamt 34 Mädchen und Jungen zur Verfügung standen, werden ab Montag, 4. Mai 2020, alle 13 kommunalen Kitas die Aufgabe der Notbetreuung übernehmen. Sicherstellen lässt sich dies jedoch ausschließlich für die Zeit zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr. Das Mittagsangebot ist dabei gesichert und noch in der Zeit mit inbegriffen.

Viele Erzieherinnen und Erzieher stehen weiterhin nicht zur Verfügung

Der Grund für die zeitliche Einschränkung liegt darin, dass einige Erzieherinnen und Erzieher zur Risikogruppe gehören oder selbst keinen Zugriff auf eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder unter zwölf Jahren haben und dadurch nicht zur Verfügung stehen.
Bereits in der letzten Aprilwoche werden alle Kinder, die derzeit das Angebot der Notbetreuung nutzen, in ihre Stamm-Kita zurückgeführt. Das heißt, die 34 Mädchen und Jungen gehen ab dem kommenden Montag in die Kita, der sie regulär zugeordnet sind. In ihrer vertrauten Umgebung werden die Kinder dann für zwei Wochen soweit möglich separat betreut, um eine denkbare Ansteckungsgefahr weitestgehend zu reduzieren.

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Regeln für die Eltern

Aus Sicherheitsgründen sieht der Ablauf in den Kitas der Notbetreuung vor, dass Eltern ihre Kinder nur bis zur Garderobe begleiten und dort sowie auf dem Weg dorthin nichts anfassen außer der Kleidung, der Tasche und den Utensilien ihres Nachwuchses.

Beim Betreten der Einrichtung ist ein Abstand von 1,5 Metern zum Personal, anderen Kindern und Eltern zu wahren. Das Tragen von Schutzmasken ist empfohlen.
Darüber hinaus sind die Eltern gebeten, Ihre Kinder altersentsprechend auf das Thema Corona vorzubereiten.



Kleine Gruppen und kein Essenstausch

Weiterhin beibehalten wird die Regel, dass sich das in der Notbetreuung tätige Kita-Personal wöchentlich abwechselt um die Gefahr einer Ansteckung innerhalb des Kollegiums zu verringern. Die Kinder werden in Kleingruppen bestehend aus rund fünf Kinder pro Raum betreut und mehrmals täglich zum Händewaschen aufgefordert. Die Mädchen und Jungen bringen ihr eigenes Frühstück mit in die Kita, wobei kein Essenstausch stattfinden darf. Beim Mittagessen werden die Teller von den Erzieherinnen und Erziehern befüllt und nach dem Essen können die Kinder ihre Teller selbständig auf den Wagen bringen.

Bedarf für die Notbetreuung muss angemeldet werden

Um einen Platz in der Notbetreuung einer kommunalen Kita zu erhalten, ist es zwingend notwendig, den Bedarf dafür anzumelden und die erforderlichen Formulare ausgefüllt vorzulegen. Dies ist ab dem kommenden Montag täglich bis 11 Uhr unter der Telefonnummer der jeweiligen Kita oder aber der Rufnummer 06152 – 716 287 bei der Sachgebietsleitung Kindertagesstätten möglich. Ein Betreuungsplatz steht den Eltern dann ab dem Tag nach der rechtzeitig erfolgten Anmeldung zur Verfügung. Bei Anmeldungen nach 11 Uhr verschiebt sich die Aufnahme in die Notbetreuung um einen weiteren Tag.

Die notwendigen Formulare finden sich auf der Internetseite der Stadt Groß-Gerau.
Keine Aufnahme in die Notbetreuung finden Kinder, die Erkältungs- oder andere Krankheitssymptome aufweisen.