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Nachrichten Trebur | Im Gewerbegebiet in Astheim wird ein Bordell betrieben. Das haben Anrufer dem Ordnungsamt gemeldet, das hat wiederum die Polizei informiert. Mittlerweile fanden Razzien statt.

 

Ausübung der Prostitution ist untersagt

Der Betrieb eines Bordells beziehungsweise die Ausübung der Prostitution ist derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung nicht gestattet. Darüber hinaus liegt keine Genehmigung gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz vor, was einen weiteren Grund zur Untersagung der Tätigkeit darstellt.

Zahlreiche Personen waren an der Einsatzplanung beteiligt

Der Einsatz wurde über mehrere Wochen und in mehreren Abstimmungsgesprächen geplant. Rund dreißig Einsatzkräfte von mehreren Polizeidienststellen des Kreises Groß-Gerau sowie aus dem Kreis Bergstraße und auch die Kriminalpolizei sowie das Ordnungamt, wurden zusammengezogen. Auch Mitarbeiter der Steuerfahndung und der Bürgermeister selbst waren an der Einsatzplanung beteiligt.

Kontrollmaßnahmen am 26. September

Am 26. September fand die erste Kontrolle statt, die etwa 90 Minuten lang dauerte. Im Rahmen der Kontrolle wurden in dem besagten Anwesen im Astheimer Gewerbegebiet mehrere Damen angetroffen. Diese erhärteten den Verdacht, dass dort ein Prostitutionsgewerbe ausgeübt wird aufgrund der vorgefundenen Erkenntnisse.

Die Damen wurden kontrolliert und deren Personalien festgestellt. Außerdem wurden die Räumlichkeiten auf weitere Hinweise durchsucht. Die Damen, die nur schlecht Deutsch sprachen, erklärten, dass sie noch in den kommenden Tagen die untervermieteten Räume verlassen werden. Alle Betroffenen wurden über die aktuelle Rechtslage informiert und die Ausübung der Prostitution wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Zusätzlich wurden die leer stehenden Räume noch am gleichen Abend versiegelt, um eine weitere Nutzung trotz Untersagung zu verhindern.

Seitens der Gemeinde Trebur erfolgt zusätzlich eine Verfügung, die an die Verantwortlichen Personen gerichtet ist. So soll die mündlich ausgesprochene Untersagung noch einmal bekräftigt werden. Die versiegelten Räume werden nach abschließender Überprüfung freigegeben und dem Eigentümer übergeben. Die festgestellten Personalien wurden dem Gesundheitsamt übermittelt, damit entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.

Nachkontrollen wurden durchgeführt

Am darauffolgenden Montag, den 28. September fanden Nachkontrollen seitens des Ordnungsamtes statt, die erneut 90 Minuten lang dauerten. Die Beamten wurden dabei von der Polizei unterstützt. Im Rahmen der Kotrollen wurden keine Damen angetroffen und die geräumten Zimmer wurden versiegelt.

„So etwas wird in unserer Gemeinde nicht geduldet und soweit erforderlich, werden wir immer wieder die nötigen Schritte einleiten. Auch wenn wir die Zuständigkeit zur Durchsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Oktober 2020 offiziell an den Kreis Groß-Gerau abgeben, haben wir die Situation im Auge und werden mit den Kollegen aus dem Landratsamt Hand in Hand zusammenarbeiten“, so Bürgermeister Jochen Engel.