Fußball

Erste Rüsselsheimer Vereine sollen in Kürze Auszahlungen nach dem Vereinssicherungskonzept und Soforthilfefonds erhalten. Das schlägt der Magistrat vor und leitet die Vorlage jetzt dem Kultur-, Schul- und Sportausschuss zur Beschlussfassung zu. Den Grundlagenbeschluss zu den Maßnahmen der Vereinssicherung hatten die Stadtverordneten bereits in ihrer Mai-Sitzung gefasst. Insgesamt stehen für die Vereinssicherung 200.000 Euro und zusätzlich im Corona-Hilfsfonds weitere 50.000 Euro zur Verfügung.

Oberbürgermeister Udo Bausch dazu

„Da der Haushalt der Stadt Rüsselsheim am Main derzeit noch nicht genehmigt ist, erfolgen die Auszahlungen unter Beachtung des Paragrafen 99 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur vorläufigen Haushaltsführung. Aus diesem Grund werden aktuell nur die Hilfen ausgezahlt, für die per Antrag der Nachweis erheblicher finanzieller Engpässe erbracht worden ist. Dies ist aktuell nur bei Sportvereinen der Fall. Vereine mit eigenen Anlagen – in der Mehrzahl Sportvereine – können aufgrund der jährlichen Bilanzierungen und Betriebskostenabrechnungen entstehende Einbußen rascher benennen und abbilden. Die laufenden Kosten für den Unterhalt der vereinseigenen Sportanlagen sind daher bei der Verwaltung bekannt. Ein- und Austritte von Mitgliedern werden der Sportverwaltung turnusmäßig vom Landessportbund Hessen gemeldet und sind auf diese Weise verifizierbar“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch.

Anträge können noch eingereicht werden

Für die Antragsverfahren der Kulturvereine wurde ein anderes Verfahren gewählt, das in der vergangenen Woche jedoch ebenfalls startete. Eine Vorlage mit den Anträgen der kulturellen Vereine wird dem Kultur-, Schul- und Sportausschuss zu seiner Sitzung am 8. September zur Beschlussfassung vorgelegt. Um diese Sitzung zu erreichen, wurde den kulturellen Vereinen eine Frist zur Einreichung von Anträgen zum 30. Juni gesetzt. Später eingehende Anträge können noch in der Sitzung am 6. Oktober beraten werden. Das Vorgehen ist mit dem Stadtverband der kulturellen Vereine (SKV) abgestimmt.

Um sich ein genaueres Bild von der Situation in den Vereinen zu machen und die tatsächlichen Engpässe und Notlagen zu erfahren, haben das Amt für Sport und Bewegung, die Kultursteuerung und das Interkulturelle Büro eine Befragung bei den jeweiligen Vereinssparten durchgeführt. Dabei ging es beispielsweise um die Ausfälle aufgrund abgesagter Veranstaltungen, Mehrausgaben für die Online-Mitgliederbetreuung oder Hygienemaßnahmen sowie die zahlenmäßige Veränderung im Mitgliedsbereich. „Schnelle und unkomplizierte Hilfe für die Vereine, die in Notlagen sind, ist wichtig. Aber natürlich muss dies nach verlässlichen und überprüfbaren Kriterien erfolgen“, erläutert Bausch. Ziel sei die Gleichbehandlung und gerechte Verteilung unter Berücksichtigung aller antragsberechtigten Vereine. „Wichtig ist, dass vor allem die Vereine, bei denen sich der Lockdown am härtesten ausgewirkt hat, schnell Unterstützung bekommen. Dies will der Magistrat mit der Vorlage sicherstellen. Die pauschale Förderung wird darüber hinaus die Sport- und Kulturvereine sowie die interkulturellen Vereine in ihrer Arbeit unterstützen, den Vereinsbetrieb nach dem Lockdown wieder hochzufahren. Ein möglichst breites Angebot zu sichern und so auch Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ist unverzichtbar“, sagt auch Bürgermeister und Kulturdezernent Dennis Grieser. Die Vereine seien für das soziale Zusammenleben in Rüsselsheim von unschätzbarem Wert. Sie böten vielen Menschen eine Heimat und förderten auch gesellschaftliche Entwicklungen.

Handlungsfähigkeit von Vereinsstrukturen wiederherstellen

In einer Teilvergabe sollen zunächst Mittel in Höhe von rund 45.650 Euro an die Sportvereine ausgezahlt werden. Diese werden gemäß der eingegangenen und geprüften Anträge der Vereine ausgezahlt. Die Auszahlungen der Pauschalbeträge in Höhe von insgesamt 22.500 Euro für die kulturellen und interkulturellen Vereine sowie 22.200 Euro für die Sportvereine kann erst nach Genehmigung des Haushalts erfolgen. Sie stellt keine zwingend benötigte Soforthilfe dar. 149 Vereine, davon 74 Sport- sowie 75 kulturelle und interkulturelle Vereine, sind anspruchsberechtigt, die Pauschalförderung von 300 Euro als Anschubfinanzierung im Rahmen der pandemiebedingten Vereinssicherung zu erhalten. Das Vereinssicherungskonzept soll helfen, die durch die Corona-Pandemie bedingten Einbußen der Vereine aufzufangen und schnellstmöglich die Handlungsfähigkeit von Vereinsstrukturen wiederherzustellen. Der Magistrat wird im Anschluss an die Haushaltsgenehmigung mit einer aktualisierten Beschlussfassung auf den Kultur-, Schul- und Sportausschuss zukommen. Die Erarbeitung des Vereinssicherungskonzepts geht auf einen Haushaltsantrag aus der Stadtverordnetenversammlung vom vergangenen Jahr zurück. In den Haushalt 2021 wurden die Gelder bei den Etat-Beratungen bereits eingestellt.