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Mit einem Bürgerbegehren soll eine Parlamentsentscheidung aufgehoben werden, die erst am 28. September 2021 mit großer Mehrheit getroffen wurde. Bürgermeister Thomas Winkler warnt davor, den Beschluss zu der vertraglichen Vereinbarung mit der BG Ried zurückzunehmen. Denn dann gingen dringend benötigte Sozialwohnungen verloren und die Stadt hätte weniger Gestaltungsspielraum in der Mörfelder Innenstadt.


„Wir sind zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis“

„Wir gewinnen Handlungsoptionen und können die Innenstadt von Mörfelden attraktiver machen“, betont Bürgermeister Thomas Winkler mit Blick auf die Entscheidung des Stadtparlaments. Konkret geht es dabei um den Ankauf der ehemaligen Kleinmarkthalle neben dem Mörfelder Rathaus und einen geplanten Verkauf eines langfristig verpachteten Grundstücks in der Parkstraße. Die dabei aufgerufenen Preise sind in marktüblichen Verfahren und objektiv kalkuliert. „Wir sind zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis und der geplanten Vereinbarung mit der BG Ried“, unterstreicht der Bürgermeister.

Kommt es zu dem Vertragsabschluss, kann die Stadt den Mörfelder Rathausplatz neugestalten. Der Rathauschef macht aber deutlich: „Ob und was sich am Dalles ändert, wird die weitere öffentliche Diskussion im Stadtparlament zeigen“. Außerdem soll die Bevölkerung in eine Entscheidung einbezogen werden. Im Fokus stehen derzeit die Belebung der Mörfelder Innenstadt sowie die Schaffung von Wohnraum. „Es wird keine schnelle Festlegung und keine ad hoc Entscheidung geben“, betont Thomas Winkler mit Blick auf diese beiden Punkte. Nicht vorstellen kann sich der Bürgermeister, dass an dem Cafébetrieb auf dem Dalles gerüttelt wird. „Das Café belebt die ganze Innenstadt“

Im Gegenzug ein städtisches Grundstück an Baugenossenschaft verkaufen

Das entsprechende Grundstück, auf dem die frühere Kleinmarkthalle steht, ist im kommunalen Besitz. Eine Baugenossenschaft ist dagegen bisher Eigentümer des Gebäudes. Wenn die Stadt die Immobilie ankauft, ist im Gegenzug vorgesehen, ein städtisches Grundstück in der Parkstraße an das Unternehmen zu verkaufen. Dabei handelt es sich aber ausdrücklich nicht um das Gelände, auf dem derzeit das Feuerwehrgerätehaus und die Kita XII stehen.

Das betreffende Grundstück ist noch für 50 Jahre an die Genossenschaft verpachtet, die darauf Wohnhäuser errichtet hat. „Wir können das Grundstück sehr lange Zeit nicht selbst nutzen, daher bietet sich ein Verkauf an“, macht Thomas Winkler deutlich. Mit dem Verkauf verbunden ist die Verpflichtung der BG Ried zur Schaffung von weiterem bezahlbaren Wohnungen.


Langfristig Sozialwohnungen anbieten

Über dieses Grundstücks- und Gebäudegeschäft hinaus hat das Parlament beschlossen, dass sich die Baugenossenschaft verpflichten soll, die Belegungsrechte von 24 Bestandswohnungen in der Parkstraße, die zum 31. Dezember 2021 enden, um maximal 15 Jahre zu verlängern. „Wir können diese Wohnungen dann weiterhin direkt vergeben und langfristig Sozialwohnungen anbieten“, sagt Thomas Winkler zufrieden. Ohne diese Vereinbarung gehen die Bestandswohnungen als Sozialwohnungen verloren. Die Fortführung des Belegungsrechts ist daher ein wichtiger Punkt für den Bürgermeister. Für diese Belegungsrechte ist ein entsprechender Abschlag auf den Kaufpreis vorgesehen, der pro Wohnung gerechnet deutlich unter dem sonst üblichen städtischen Anteil liegt.

Allerdings bedeutet der Parlamentsbeschluss noch keinen Vertragsabschluss mit der Baugenossenschaft. Entsprechende Vertragsverhandlungen müssen nun zu Ende geführt werden und die Genossenschaft den Punkten aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zustimmen. „Angesichts der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren warten wir erst einmal ab und schauen, ob es die nötige Unterstützung geben wird. Bis dahin schaffen wir keine Fakten“, betont Thomas Winkler.

Geplantes Geschäft bringe Vorteile mit sich

„Es ist schade, dass die Pläne einer Umgestaltung am Dalles schon in einem so frühen Stadium schlechtgemacht werden“, sagt der Bürgermeister mit Blick auf das Bürgerbegehen weiter. Denn das geplante Geschäft bringt sowohl für die Stadt als auch die Baugenossenschaft Vorteile. Einer entsprechenden Vorlage stimmten Magistrat und Stadtparlament daher auch bereits zu. Da es sich um ein Grundstücksgeschäft handelt, ist die Vorlage wie üblich im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt worden. Die wesentlichen Punkte sind im Anschluss aber veröffentlicht worden. „Es ist alles transparent abgelaufen und alle Gremien wussten Bescheid.“ Die erste Magistratsvorlage zu diesem Thema ging bereits im Juli an die Stadtverordneten. Es folgten mehrere Beratungen im Ausschuss und Parlament. Darüber hinaus noch einen extra angesetzten Informationstermin für die Fraktionen.