Ab dem 24. Oktober 2023 soll in Büttelborn eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass für alle in der Gemeinde gehaltenen Hunde die vorgeschriebene Hundesteuer gezahlt wird.

Im Laufe der Corona-Pandemie sind viele auf den Hund gekommen

Leider musste jedoch in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehaltenden der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Der Gemeindevorstand hat daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit beschlossen, eine Bestandsaufnahme anzusetzen. Dazu werden alle Haushalte im Ort vom 24.10.2023 bis 16.12.2023 von Mitarbeitenden der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste (Düren) aufgesucht.

Die Mitarbeitenden sind montags bis samstags im Ort unterwegs. Für die Befragung tragen die Mitarbeitenden sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte und unterzeichnete Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht angemeldete Hunde festgestellt werden sollten, müssen die betreffenden Hundehaltenden mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen:

Die jährliche Steuer beträgt derzeit für den ersten Hund 75 Euro und für jeden zweiten oder weiteren Hund 105 Euro. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden.

Die Gemeinde empfiehlt allen Hundehaltenden, ihre Vierbeiner umgehend beim Steueramt im Rathaus anzumelden. Die Anmeldung ist auch unter www.buettelborn.de, Online-Service, Finanzen, Steuern und Gebühren zu finden. Des Weiteren benötigen wir eine Kopie des Impfausweises des Hundes.

Die zuständigen Ansprechpartner beim gemeindlichen Steueramt sind:

Frau Astrid Anthes
Telefon: 06152-1788-33

Herr Jochen Stüber
Telefon: 06152-1788-34