Unfall4
Symbolbild

Am Faschingssonntag, den 19.02., ereignete sich um 05:08 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Weisenauer Straße in Richtung Hauptbahnhof. Ein PKW kam bei Hausnummer 35 von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem roten Fiat Panda, der daraufhin auf einen roten Dacia Logan geschoben wurde. Beide geparkten Fahrzeuge erlitten Totalschaden.

Der Fahrer setzte seine Fahrt fort

Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt in Richtung Innenstadt fort und prallte etwa 500 m entfernt, bei Europaplatz Nr.5, gegen einen grauen Hyundai Tucson, der am rechten Fahrbahnrand abgestellt war. Anschließend kehrte der Unfallflüchtige zum ersten Tatort zurück, um den Schaden zu begutachten. Als er bemerkte, dass er beobachtet wurde, fuhr er unerlaubt von beiden Unfallstellen weg.

Laut einem Zeugen handelte es sich bei dem Fluchtfahrzeug um einen beigefarbenen PKW, der einem Volkswagen (VW) Caddy ähnelte. Die Unfallmeldung erfolgte erst um 15:22 Uhr am Nachmittag. Die sichergestellten Fahrzeugteile stammen von einem Ford. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf 25000 Euro.

Was ist eine Unfallflucht?

Unfallflucht ist ein schwerwiegendes Delikt im Straßenverkehr und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie begehen Unfallflucht, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall den Unfallort ohne eine angemessene Wartefrist oder ohne die notwendigen Informationen zu hinterlassen, verlassen. In der Regel müssen Sie bei einem Verkehrsunfall, bei dem Personen verletzt werden oder ein Sachschaden entsteht, unverzüglich die Polizei informieren und warten, bis diese eintrifft.

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die je nach Schwere des Unfalls und der Höhe des entstandenen Schadens mit hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Zudem müssen Sie als Unfallflüchtiger für den entstandenen Schaden aufkommen und können auch zivilrechtlich belangt werden.

Zeugen einer Unfallflucht

Es ist wichtig, dass Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls an die gesetzlichen Vorgaben halten und bei einem Unfall nicht einfach davonfahren. Sollten Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, sollten Sie unverzüglich die Polizei informieren und wenn möglich, das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs notieren. Die meisten Versicherungen bieten zudem spezielle Versicherungen an, die bei Unfallflucht greifen und den Schaden des Geschädigten abdecken.

Insgesamt ist es also ratsam, im Falle eines Verkehrsunfalls immer Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern, die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten. Durch eine angemessene Reaktion können Sie nicht nur Ihre eigene Strafbarkeit vermeiden, sondern auch dazu beitragen, dass der entstandene Schaden schnell und unkompliziert reguliert werden kann.