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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Ab sofort gilt in Ginsheim-Gustavsburg die Satzung über das Führen von Hunden bei Hochwasser. Das teilte die Stadtverwaltung an diesem Dienstag (02.02.2021) mit.


Maßnahme dient dem Schutz der Wildtiere

Die Satzung sagt aus, dass alle Hunde außerhalb der bebauten Ortslage lediglich auf Wegen ausgeführt werden dürfen. Dabei müssen sie die gesamte Zeit über an der Leine bleiben. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Wildtiere, die zur Zeit in Bereiche flüchten, welche nicht von dem Hochwasser betroffen sind. Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Hund oder mehrere Hunde nicht angeleint oder abseits der Wege oder auf den Sommerdeichen führt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Detailliertere Hinweise können der „Satzung über das Führen von Hunden bei Hochwasser“ entnommen werden. Diese ist auf der Homepage der Stadt Ginsheim-Gustavsburg in der Rubrik „Stadt & Rathaus/Veröffentlichungen/ Satzungen“ zu finden.