Gericht e1584542667349
Gericht e1584542667349

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Schöffen für das Landgericht Darmstadt sowie das Amtsgericht Groß-Gerau. Als Vertreter des Volkes sollen die Schöffen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Das Schöffenamt ist eine wichtige Aufgabe, die dazu beiträgt, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Schöffen sind dabei für die Verhandlung von Strafprozessen von großer Bedeutung.

Voraussetzungen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg
  • Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre (zum 1. Januar 2024)
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • gesundheitliche Eignung
  • kein Vermögensverfall
  • keine Verurteilung von mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe
  • kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Außerdem wird charakterliche Eignung vorausgesetzt:

  • Unparteilichkeit
  • selbstständige Arbeitsweise
  • Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit
  • hohes Verantwortungsbewusstsein

Die Bewerbungsfrist endet am 5. April 2023

Um für das Schöffenamt in Betracht zu kommen, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Diese können über die Stadt-Homepage www.gigu.de/schöffen eingesehen werden. Dort findet man auch das Bewerbungsformular. Die Bewerbungsfrist endet am 5. April 2023. Falls noch Fragen oder Unklarheiten bestehen sollten, steht die städtische Mitarbeiterin Martina Schorr gerne zur Verfügung. Sie ist unter der Rufnummer 06144/20-182 oder per E-Mail (schorr@gigu.de) erreichbar.