Ginsheim Gustavsburg 35
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In der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist eine Änderung der Abfallsatzung und damit einhergehend eine Änderung der Müllgebühren beschlossen worden. Eine leichte Erhöhung der Gebühren ist notwendig geworden, um die Kosten für die Entsorgung im Jahr 2023 decken zu können. In den letzten vier Jahren konnten die Bürger von reduzierten Gebührensätzen profitieren, da die Stadtverwaltung Rücklagen gebildet hatte, die aber nun aufgebraucht sind.

Erhöhung fällt moderat aus

Im Vergleich zu den Beiträgen, die vor der vorübergehenden Reduzierung der Gebühren zu zahlen waren, fällt die aktuelle Erhöhung moderat aus. So waren zum Beispiel im Jahr 2018 für eine 60-Liter-Restmülltonne 8,50 Euro pro Monat zu zahlen. Durch die Rücklagen wurde dieser Betrag zwischenzeitlich auf 7,50 Euro verringert und nun auf 9 Euro erhöht. Die Differenz zu dem Betrag vor der Reduzierung durch die Rücklagen beträgt hier demnach 0,50 Cent. Analog sind die Preise für alle anderen Behältergrößen angepasst worden.

„Die Erhöhung der Müllgebühren war nicht nur aufgrund der aufgebrauchten Rücklagen notwendig“, erläutert Bürgermeister Thorsten Siehr. Auch die gestiegenen Preise für die Entsorgung, die sich seit der letzten Ausschreibung ergeben haben, seien dafür verantwortlich. Um die Kosten im nächsten Jahr decken zu können, müssen die Gebühren insgesamt um 20 Prozent angehoben werden. „Dass die Erhöhung der Gebühren nicht höher ausfällt, liegt daran, dass zu Beginn dieses Jahres der Gelbe Sack eingeführt wurde und der Verpackungsmüll der Dualen Systeme seitdem nicht mehr zusammen mit Papier, Pappe und Kartonagen in der blauen Tonne gesammelt wird“, so Siehr. Damit haben die stark gestiegenen Kosten für die nachträgliche Sortierung vermieden werden können. Ohne diese Neuregelung in der Abfalltrennung hätten die Gebühren insgesamt um 35 Prozent angehoben werden müssen.

Alle Änderungen bei den Müllgebühren können der 2. Änderungssatzung zur Abfallsatzung (www.gigu.de/satzungen) entnommen werden, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.