Unterfuehrung Gustavsburg0
Unterfuehrung Gustavsburg0

Das Ordnungsamt der Stadt Ginsheim-Gustavsburg weist daraufhin, dass ab 14. Februar 2022 vermehrt Kontrollen bezüglich des Rückschnitts von Bäumen und Sträucher durchgeführt werden, da zurzeit wieder an vielen Stellen die Anpflanzungen von Anliegergrundstücken in öffentliche Straßen und Gehwege hineinwachsen. Dadurch werden Fußgänger behindert oder gefährdet, müssen teilweise auf die Fahrbahn ausweichen. Manche Anpflanzungen versperren die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen, Ampelanlagen und beeinträchtigen den Fahrzeugverkehr.


Klare Regelungen für Hecken

Zwar ist der Wunsch verständlich, Außenstehenden keinen Einblick in den privaten Bereich geben zu wollen. Wer Bäume und Sträucher jedoch nicht ausreichend zurückschneidet, muss damit rechnen, für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht zu werden, die auf den überhängenden Bewuchs zurückzuführen sind.

Nach dem Hessischen Straßengesetz sind Anpflanzungen so anzulegen und zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Die Stadtverwaltung in Ginsheim-Gustavsburg bittet deshalb die Grundstücksbesitzer – in ihrem eigenen Interesse – den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, entsprechend auszulichten.

Hecken sind bis auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Im Übrigen ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ frei zu halten. Der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,50 m hoch sein, über Fahrbahnen mindestens 4,50 m. Außerdem dürfen die Anpflanzungen weder die Sicht auf Verkehrszeichen Straßennamensschilder verdecken noch die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.