Nachrichten Ginsheim-Gustavburg

| Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, muss es schnell gehen. Doch was, wenn die Einsatzfahrzeuge behindert werden und nicht zum Einsatzort gelangen? Diese Frage stellen sich zur Zeit einige Bürgerinnen und Bürger in Gustavsburg aus gegebenem Anlass.


Mehrfach fielen Falschparker auf

Zur Zeit befindet sich vor der Feuerwache in der Beethovenstraße in Gustavsburg eine Baustelle (wir berichteten). Dadurch kann die Feuerwehr nur zu einer Seite aus der Feuerwache heraus fahren. Eigentlich. Denn schon mehrfach wurde die Straße zusätzlich durch Falschparker blockiert, sodass die Feuerwehr im Falle eines Einsatzes nicht aus der Straße kommt.

Feuerwehr kann Autos entfernen – bewegt sich aber auf einem schmalen Grat

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hat daraufhin bei Jürgen Karheiding, dem Stadtbrandinspektor von Ginsheim-Gustavsburg angefragt. Dieser teilte gegenüber unserer Redaktion mit: Sollte im Einsatzfall die Ausfahrt aus dem Feuerwehrhaus durch Falschparker behindert werden, kann durch die Feuerwehr versucht werden das Fahrzeug aus dem Ausfahrtsbereich zu entfernen.

Doch rechtlich gesehen könnte das für die Feuerwehr problematisch werden. Denn für dabei eventuell entstehende Schäden am Fahrzeug müsste die Feuerwehr haften. „Hier gilt auch für die Feuerwehr keine Sonderregelung. Das heißt, wir müssten dann die Polizei anfordern und gegebenenfalls das Fahrzeug durch eine Fachfirma abschleppen lassen.“, erklärt der Stadtbrandinspektor.



Appell an die Bürgerinnen und Bürger

Der Stadtbrandinspektor appelliert daher dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht vor den Fahrzeughallen der Feuerwehrhäuser zu parken. Er weißt auch darauf hin, dass im öffentlichen Verkehrsraum so zu parken ist, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes jederzeit freie Fahrt haben. Dabei muss eine Durchfahrtsbreite von drei Metern auf jeden Fall gewährleistet sein. Auch im Bereich von Feuerwehrzufahrten dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Im Bereich der Baustelle vor der Feuerwehr in Gustavsburg gilt wie gewohnt die Straßenverkehrsordnung. Verkehrssünder müssen daher auch mit den gewöhnlichen Strafen des zur Zeit gültigen Bußgeldkataloges rechnen.

Im Einzelfall müsste die Polizei unterstützen

Der Stadtbrandinspektor teilte mit, dass es bislang im Einsatzfall noch nicht zu Behinderungen kam. Sollte dies allerdings der Fall sein und Probleme mit Falschparkern erkannt werden, würde man sich mit dem städtischen Ordnungsamt in Verbindung setzen um hier dauerhafte Abhilfe zu schaffen. „Im Einsatzfall bleibt uns nichts anderes übrig als die Polizei zur Unterstützung anzufordern.“, so Jürgen Karheiding abschließend.