Taschenrechner, Unterlagen, Bildquelle: pixabay.com

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, wie Kryptowährungen steuerlich zu betrachten sind. Das Ergebnis: Wer mit Bitcoin und Co. Gewinne einfährt, muss diese versteuern (IX R 3/22). Somit scheiterte ein Kölner vor dem deutschen Finanzgericht, der zwar seinen 3,4 Millionen Euro hohen Gewinn im Jahr 2018 dem Finanzamt gemeldet hat, jedoch Einspruch gegen die Besteuerung einlegte.

Gewinne mit Kryptowährungen werden anders als Gewinne aus Aktien bewertet

Man kann mit Bitcoin spekulieren oder mit der Kryptowährung auch schon Bestellungen aus dem Online Shop bezahlen, sofern der Händler die digitale Währung akzeptiert. In immer mehr Online Games und in vielen Online Casinos werden ebenfalls Kryptowährungen als Zahlungsmethode anerkannt. Wer explizit nach einem Online Casino sucht, das Bitcoin akzeptiert, sollte sich den Bitcoin Casino Testsieger ansehen – auch wenn die Zahl der Anbieter, die mit Bitcoin arbeiten, steigt, so befinden sich die Krypto Online Casinos dennoch in der Minderheit.

Wohl auch deshalb, weil es sich beim Bitcoin um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt. Das Bundesfinanzministerium hat Kryptowährungen als privates Geld eingestuft. Somit werden sie als „anderes Wirtschaftsgut“ angesehen – das heißt, die Gewinne mit Kryptowährungen werden auch anders als jene Gewinne versteuert, die im Zuge des Aktienhandels entstanden sind. Gewinne aus Aktien sind nämlich Einkünfte aus dem Kapitalvermögen. Da Gewinne aus Kryptowährungen nicht als Kapitalertrag gewertet werden, muss der Anleger auch keine Abgeltungssteuer bezahlen.

Werden die digitalen Coins privat verkauft, so läuft die Transaktion unter dem privaten Veräußerungsgeschäft. So auch, wenn es einen Tausch in eine andere Kryptowährung gibt. Möchte man als Anleger Bitcoin in Altcoin tauschen oder umgekehrt, so muss der Tausch aber ebenfalls in der dem Finanzamt zu meldenden Steuererklärung angeführt werden.

Privatpersonen müssen die einjährige Haltedauer berücksichtigen

Wer mit Kryptowährungen spekuliert, der muss die Gewinne versteuern. Aber ist das in jedem Fall so? All jene, die planen, ihr Geld in Bitcoin und Co. zu stecken, sollten sich unbedingt mit der Besteuerung auseinandersetzen.

Zuerst geht es um die Haltedauer. Laut aktueller Gesetzeslage beträgt die Spekulationsfrist bei Bitcoin ein Jahr. Wenn der Anleger also die digitalen Coins länger als ein Jahr in seiner Wallet hält, dann entsteht beim Verkauf keine Steuerpflicht. Wenn jedoch schon vor dem Verstreichen der einjährigen Frist verkauft wird, dann gelangt der persönliche Steuersatz zur Anwendung. Dabei ist aber zu beachten, dass nicht das gesamte Investment versteuert werden muss. Es geht hier letztlich nur um die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem erzielten Verkaufspreis. Somit gibt es eine Freigrenze in der Höhe von 600 Euro.

Zu beachten ist, dass die Gewinne, die aus dem Bitcoin-Handel entstanden sind, in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung anzuführen sind.

Wird gewerblich mit Bitcoin gehandelt, so verhält es sich mit der Besteuerung jedoch anders als bei privaten Spekulanten. Hier handelt es sich nämlich nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft, sodass es auch keine Vorteile gibt, wenn die digitalen Coins länger als ein Jahr in der Wallet gehalten werden. Die Kryptowährungen sind Teil des Betriebsvermögens und müssen daher entsprechend behandelt, angegeben und in weiterer Folge versteuert werden.

Bitcoin, Krypto, Bildquelle: pixabay.com

Bis wann muss die Steuererklärung für 2023 abgegeben werden?

Wer die Steuererklärung für das Jahr 2023 selbst erstellt, muss diese bis zum 31. August 2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Aufgrund der Tatsache, dass der 31. August 2024 jedoch ein Sonntag ist, verlängert sich das Zeitfenster, sodass der darauf folgende Werktag der letzte Tag der Frist ist. Das ist im Jahr 2024 sodann der 2. September (Montag).

Das Fazit

Handelt man also mit Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung, so sind Steuern zu bezahlen. Jedenfalls dann, wenn die digitalen Coins innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden oder man Gewinne aus dem Bitcoin in Altcoins (oder umgekehrt) tauscht. Die Gewinne, die aus dem Kryptohandel entstehen, sind in der Steuererklärung anzuführen. Wenn die Gewinne dem Finanzamt nicht gemeldet werden, so ist im schlimmsten Fall der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.