An Bargeldspürhündin „Aki“ kommt kein Schmuggler vorbei. Das bewies der Vierbeiner im Zolldienst, als er bei einem Reisenden am Frankfurter Flughafen insgesamt 10.775 Euro „erschnüffelte“.
Wie das Hauptzollamt Frankfurt erst jetzt mitteilte, kontrollierten Zollbeamte im Januar Reisende, die auf ihren Abflug nach China warteten. Beim Absuchen der Passagiere zeigte „Aki“ plötzlich Interesse an der Umhängetasche eines allein reisenden Mannes. Sie setze sich vor den Mann und zeigte mit ihrer Nase auf das Gepäckstück. Die Beamten ließen sich die Tasche öffnen und fanden einen hohen Eurobetrag an Geldscheinen. „Insgesamt wurden 10.775 Euro bei dem Reisenden festgestellt“, sagte Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt. „Bei der Ausreise nach China hätte er diesen Betrag bei uns anmelden müssen. Die Anmeldepflicht gilt ab einem Betrag von 10.000,- Euro“, so Gillmann weiter. „Aki hat hier ihre feine Nase mal wieder unter Beweis gestellt.“
Hintergrund: Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, „Barmittel“ ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die beziehungsweise aus der Europäischen Union anzumelden. 2017 meldeten beim Hauptzollamt Frankfurt am Main in 5.220 Fällen Reisende ihre Barmittel mit insgesamt rund 208 Millionen Euro legal an. 1.529 Mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 29 Millionen Euro.