Mal Tempo 50, mal Tempo 30, mal verkehrsberuhigter Bereich, mal Fußgängerinnen- und Fußgängerzone – zwischen Börsenstraße und Eschersheimer Landstraße besteht heute eine Vielfalt unterschiedlichster Regelungen für den Autoverkehr.

„Das wollen wir einfacher, nachvollziehbarer, sicherer und stadtverträglicher haben“, sagt Stadtrat Wolfgang Siefert: „Unsere Innenstadt ist geprägt von notwendigen Ziel- und Lieferverkehren mit dem Auto, vor allem aber ist sie ein öffentlicher Raum mit vielen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden, die sich dort bewegen und aufhalten.“

Also macht die Stadt hier Gebrauch von einer bereits 1990 geschaffenen Möglichkeit, die Paragraph 45 Absatz 1d) der Straßenverkehrsordnung in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ vorsieht und richtet einen einheitlich geregelten verkehrsberuhigen Geschäftsbereich ein.

„Wir wollen damit in der Innenstadt den Fußverkehr noch stärker in den Vordergrund rücken und der Nachfrage nach aktiver Mobilität nachkommen“, unterstreicht Siefert: „Es muss möglich sein, sich auf dem Bürgersteig aufzuhalten, zu unterhalten, sich dort wohl zu fühlen und unkompliziert die Fahrbahnseite zu wechseln.“ Dies ist bei angepasster Geschwindigkeit für den fließenden Verkehr deutlich besser möglich. Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt ausdrücklich auch für den Scooter- oder Radverkehr. Sie ermöglicht ein besseres Miteinander für alle und schafft hierdurch ein sicheres Verkehrsklima.

„Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche bedeuten keinerlei Einschränkung in der Mobilität“, sagt Siefert und betont: „Alle Parkhäuser und Geschäfte bleiben selbstverständlich erreichbar.“ In der Frankfurter Innenstadt stehen rund 10.000 Stellplätze in öffentlich zugänglichen Parkhäusern zur Verfügung. Diese bleiben weiterhin auf direktem Wege anfahrbar. In den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich soll jedoch in Zukunft nicht straßenseitig geparkt werden. Vorhandene Stellplätze in diesem Bereich werden kontinuierlich zu Gunsten von Lieferzonen, Behindertenparkplätzen, Laufwegen und Aufenthaltsflächen umgebaut. Die funktionale Nutzung von Parkraum, insbesondere für den Lieferverkehr, steht zukünftig im Vordergrund.

Alle weiteren verkehrsrechtlichen Regelungen gelten analog der Tempo-30-Zone, beispielsweise gilt hinsichtlich der Vorfahrt grundsätzlich „Rechts vor Links“. Die Hauptverkehrsstraßen zur Erschließung der einzelnen Blöcke behalten ihre aufgrund des Luftreinhalteplans angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h.

Die Einrichtung der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche basiert auf dem im Frühjahr 2022 im Ortsbeirat 1 vorgestellten Blockkonzept. Dies sieht vor, die Innenstadt in Blöcke zu gliedern, die perspektivisch nur gezielt über die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen angefahren werden können, aber nicht miteinander in Verbindung stehen. Dadurch werden Durchgangsverkehr, Poserverkehr und Parksuchverkehr reduziert. Der Bereich um die Alte Börse wird zur ersten Tempo-20-Zone und umfasst die Große Eschenheimer Straße (südlich der Hausnummer 14 und der Zufahrt zum Parkhaus MyZeil), Schillerstraße, Rahmhofstraße und Biebergasse.

Die Umsetzung erfolgt in den nächsten Tagen, insgesamt werden acht Verkehrszeichen entfernt und 13 neu montiert.

Als nächstes folgen die Einrichtung von Tempo-20-Zonen rund um den Dom und um den Kaiserplatz – dort besteht schon ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich als Tempo-30-Zone – Anfang des Jahres 2024. Das Blockkonzept sieht zudem weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zwischen Zeil und Berliner Straße vor, die derzeit vorbereitet werden. Im Laufe des Jahres 2024 will das Mobilitätsdezernat hier zu einer weitgehend einheitlichen Regelung kommen. Bestehende Tempo-30-Zonen im Gerichtsviertel, Allerheiligenviertel, Fischerfeldviertel und westlich des Römerbergs, wo Wohnnutzung dominiert, bleiben unverändert.

„Uns ist bewusst, dass die Weiterentwicklung unserer Innenstadt gerade nach Corona von besonderer Bedeutung ist. Wir werden die Maßnahmen und ihre Auswirkungen weiterhin aufmerksam beobachten. Gleichzeit ist es uns wichtig, immer wieder auf das Miteinander und die bereits im Paragraph 1 der STVO geforderte und so wichtige gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr aufmerksam zu machen“, sagt Siefert.