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Nachrichten Frankfurt | Die Airlines Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines verzichten ab sofort bei allem Tarifen auf die Umbuchungsgebühr. Dafür stellen sie ihre Tickettarifstruktur bis Ende Dezember grundsätzlich um.


Mehrkosten können trotzdem entstehen

Bereits im Frühjahr hatten die Airlines der Lufthansa Group wegen der Pandemie eine einmalige gebührenfreie Umbuchung ermöglicht. Die neue Regelung gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch bei Langstrecken für alle Neubuchungen. Die Airlines wollen ihren Kunden damit eine flexiblere Reisegestaltung ermöglichen.

Mehrkosten können für den Kunden allerdings trotzdem entstehen. Beispielsweise dann, wenn bei einer Umbuchung auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist. Eine mögliche Differenz wird durch Nachzahlung ausgeglichen.

Rückflugversprechen auf allen europäischen Strecken

Die Lufthansa Group Netzwerk Airlines bieten zudem auch weiterhin ein Rückflugversprechen auf allen europäischen Strecken und in Kooperation mit AXA Partners eine Reiseversicherung zum Schutz im Reiseland an. Die Absicherung vor Ort gilt im Falle einer Reisewarnung oder einer starken Ausbreitung der Pandemie. Reisende werden mit Lufthansa, SWISS und Austrian Airlines nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz zurückgeflogen – falls nötig auch per Sonderflug.

In den Tarifen Economy Classic, Business Saver, Economy Flex und Business Flex ist ein „Rundum-Sorglos Paket“ im Preis enthalten. Somit werden die Kosten für eine Quarantäne, den Reiseabbruch, eine telefonische Beratung vor und während der Reise oder auch den medizinischen Rücktransport übernommen. Im „Bring me Home NOW“ Tarif werden Kunden auf Wunsch auf dem nächsten buchbaren Lufthansa Group Flug befördert. Diese Tariferweiterungen sind für die Kunden kostenfrei und wurden nun bis Ende September verlängert.

Verschäfte Regelungen zur Maskenpflicht an Bord

Zudem schränken alle Airlines der Lufthansa Group die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein. Ab dem 1. September 2020 ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Das Dokument steht auf den Webseiten der Fluggesellschaften zum Download bereit.

Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden sein. So soll ein Höchstmaß an Sicherheit für die mitreisenden Fluggäste gewährleistet werden. Grundsätzlich ist das Risiko, sich an Bord eines Flugzeugs zu infizieren jedoch sehr gering.