Aki 078bearbeitet
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Allein im August zeigte die Bargeldspürhündin Aki des Hauptzollamtes Frankfurt am Main bei neun Reisenden durch ein spezielles Verhalten an, dass diese wohl eine zu hohe Menge an Bargeld mit sich führen. Die genauere Kontrolle der betreffenden Passagiere ergab eine Gesamtsumme von 140.725, – Euro. Das Bargeld befand sich in Rucksäcken, Hand- und Bauchtaschen und in Hosentaschen.

Eine Barmittelanmeldung konnten die Reisenden nicht vorlegen. Daher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um Passagiere, die aus der EU ausreisen wollten. „Aki“ hat hier ihre feine Nase mal wieder unter Beweis gestellt und Geldscheine über 10.000, – Euro angezeigt. In diesen Fällen hätten die Reisenden eine Anmeldung beim Zoll vornehmen müssen. Diese Anmeldepflicht gilt nämlich nicht nur bei der Ein-, sondern auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Zusatzinformation: Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 2018 meldeten Reisende in 4.843 Fällen ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro legal an. 1.313 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 25,6 Millionen Euro. In 77 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit „berufund-familie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere

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