Sie lebt in den Bergen Boliviens und wollte am Mittwoch (27.11.2019) in aller Ruhe von Frankfurt aus wieder die Heimreise antreten. Doch jetzt erwartet die 80-jährige Dame nicht nur die Höhenluft der Berge, sondern auch noch ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt.

Bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen stellten Beamte des Zoll bei der 80-jährigen Deutschen sieben ungewöhnliche Bonbons im Handgepäck fest. Bei genauerer Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich bei den Bonbons um Coca-Bonbons handelt. Diese Bonbons enthalten Bestandteile der Coca-Pflanze und fallen somit unter das Betäubungsmittelgesetz.

Die ältere Dame gab an, dort in den Bergen zu leben und die Coca-Bonbons zur Linderung ihrer Höhenkrankheit zu benötigen.

Die Reisende wurde samt der ungewöhnlichen Süßigkeit zuständigkeitshalber an Beamte des Hauptzollamts Frankfurt übergeben. Diese leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Ihren Flug konnte die Dame schließlich ohne die Bonbons antreten.