17 PM 21 10 04 hzala Symbolfoto
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Zollbeamte haben bei einer Gepäckkontrolle am Flughafen 34.600 Zigaretten beschlagnahmt (verhinderter Steuerschaden: 9.081,39 Euro). Wie das Hauptzollamt Frankfurt mitteilt, wollte ein 28 Jahre alter Mann von Warschau aus einreisen und begab sich mit zwei Koffern durch den Ausgang für anmeldefreie Waren. „Eine Anmeldung beim Zoll hatte er nicht vorgenommen“, heißt es. In den beiden Koffern befanden sich ausschließlich Zigaretten, sonstige Reiseutensilien hatte er nicht dabei. Gegen den mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, die Zigaretten sind als Beweismittel sichergestellt.

Hintergrund: Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften zieht Folgen nach sich. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte, zum Beispiel Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende, in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.532 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden im Jahr 2017 beim Hauptzollamt Frankfurt am Main eingeleitet und so ein Steuerschaden von 957.178 Euro verhindert. Sehr häufig waren Zigaretten und Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr nicht angemeldet worden. Dabei betrug der vom Zoll verhinderte Steuerschaden insgesamt 237.582 Euro. Bei zahlreichen Schmuggelfällen von Tabakwaren bestand aufgrund der Tatumstände und Schmuggelrouten der Verdacht auf organisierten, bandenmäßigen Zigarettenhandel.