cannabis report 2020 wissenschaftlicher beitrag zu mehr transparenz cannabis ist kein wundermittel
cannabis report 2020 wissenschaftlicher beitrag zu mehr transparenz cannabis ist kein wundermittel

Gesundheit. Zum Einsatz medizinischer Cannabinoide in der Therapie hat die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske eine Studie initiiert – den Cannabis-Report 2020.


Aufgrund der steigenden Verordnungen von Cannabis-basierten Arzneimitteln hat die BKK Mobil Oil eine wissenschaftliche Einschätzung zu Therapiesicherheit und Patientennutzen gefördert. Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis im März 2017 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen sprunghaften Ausgabenanstieg in Millionenhöhe verzeichnet: Studienleiter Professor Dr. Glaeske vom SOCIUM in Bremen: „Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben in der GKV bei 27 Millionen Euro, im Jahre 2018 schon bei 73,5 Mio. EUR, im Jahre 2019 bei 123 Mio. EUR und für 2020 kann man aus den ersten drei Quartalen Ausgaben in Höhe von 151 Mio. EUR prognostizieren – in vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent.“

Sinnvolle Ergänzung und Therapieoption

Auch die BKK Mobil Oil ist davon betroffen, wenngleich sie neuen Therapieoptionen grundsätzlich positiv gegenübersteht: „Wir sehen für manche Patientinnen und Patienten durchaus ein Potenzial in der therapeutischen Anwendung von Cannabinoiden – als sinnvolle Ergänzung der Basistherapie und sofern sie von Fachärzten bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden“, bekräftigt Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. Aber aufgrund kontroverser Diskussionen gäbe es auch ein großes Interesse daran, das Thema aus wissenschaftlicher Sicht näher zu durchleuchten, so der Vorstandsvorsitzende.

Verordnung außerhalb der geprüften Anwendungsgebiete

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Glaeske aus dem SOCIUM der Universität Bremen hat die BKK Mobil Oil die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 unter Einhaltung aller gebotenen Datenschutzauflagen analysiert. Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragsteller, also nur 173 Patienten, erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinoltropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.

Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption

Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27%), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7%), wegen Spastik (6%) oder wegen Polyneuropathie (5%). „Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugt“, kommentiert Schmerzmediziner Prof. Dr. Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.

Unverarbeitete Blüten auf der Liste ganz oben

Für die Experten erstaunlichstes Ergebnis der Studie: 62% der Leistungsausgaben entfielen 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen. „Archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“, urteilt Studienleiter Glaeske. In diesen Bereich fielen auch die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000 Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männliche Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten. Auffälligkeiten auch bei den Tagesdosen: Diese würden mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen. Dies ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel „auf Rezept“ missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, so der Experte.

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsformen und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette immer lauter. „Cannabis ist schließlich kein Wundermittel!“, fasst Prof. Gerd Glaeske zusammen: „Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNOG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen.“ Doch davon seien wir, so der Experte, auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.