Bild: Illegale Herstellungsanlage Quelle: ZFA Frankfurt am Main

Nach einer langwierigen und intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (Dienstsitz Kaiserslautern) und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken fiel am Freitag (14. Juli 2023) ein Urteil gegen den Kopf einer Bande von Steuerhinterziehern im Saarland. Der 29-jährige Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren für die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung und Herstellung von unversteuertem Wasserpfeifentabak.

Die Anklagepunkte gegen den Haupttäter waren umfangreich und schwerwiegend

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29 Jahre alte Haupttäter als Kopf einer Bande fungierte, welche gewerbsmäßig unversteuerten und gefälschten Wasserpfeifentabak herstellte und anschließend vertrieb.

Zudem sprach das Gericht in insgesamt neun Einzelfällen die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von fast 700.000 Euro aus. Zweck der Einziehung ist es, die durch Straftaten illegal erlangten Gewinne abzuschöpfen.

Bild: Illegale Herstellungsanlage
Quelle: ZFA Frankfurt am Main

Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main stellten bereits am 06. Oktober 2022 bei großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen im Regionalverband Saarbrücken und im Landkreis Neunkirchen rund 423 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, mehr als 490 Kilogramm Substitute zur Herstellung des Wasserpfeifentabaks und über 9.100 Stück unversteuerte Zigaretten sicher. Zudem stießen sie bei den Durchsuchungen auf über 800 Gramm Haschisch, 480 illegale Potenzpillen und auf eine umfangreiche Menge an gefälschten Verpackungsmaterialien für Wasserpfeifentabak.

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist noch nicht rechtskräftig und kann von beiden Parteien angefochten werden.

Hintergrundinformationen zum Shisha-Tabak

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt Wasserpfeifentabak als verbrauchsteuerpflichtige Ware der Tabaksteuer. Gemäß dem Tabaksteuergesetz dürfen Tabakwaren nur dann in Deutschland zum Verkauf angeboten, verkauft oder gekauft werden, wenn sie im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß versteuert wurden. Die ordnungsgemäße Versteuerung ist anhand der deutschen Steuerzeichen zu erkennen.

Es ist strafbar, Wasserpfeifentabak zu erwerben, für den die Tabaksteuer hinterzogen wurde, und dies mit der Absicht der persönlichen Bereicherung zu tun. Ebenso wird die Hilfeleistung beim Handel oder Vertrieb unversteuerten Wasserpfeifentabaks als strafbare Steuerhehlerei betrachtet.