euro 1166051 1280 e1617735833968
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Wegen der Fortführung verbotener Spendensammlungen mehrerer Vereine durch Abbuchung wiederkehrender Förderbeiträge hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier dem Verein „DEKUNA e.V.“ mit Sitz im hessischen Staufenberg die Fortsetzung von Spendensammlungen und deren Bankeinzüge in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die landesweite Verfügung der ADD einlegen.

 


Anlass für das sofort vollziehbare Sammlungsverbot waren mehrere Hinweise aus der rheinland-pfälzischen Bevölkerung, dass „DEKUNA e.V.“ wiederholt Spendenabbuchungen der Vereine Organisation für Notleidende Kinder e.V. – „ONK“ und Deutsche Gesellschaft Tiere & Natur e.V. fortführt, obwohl diese Vereine landesweit keine Spendensammlungen mehr durchführen dürfen. Alle drei Vereine werden mit Vereins- bzw. Geschäftssitz in Staufenberg / Hessen geführt.

Die sammlungsrechtlichen Überprüfungen erfolgten unter anderem wegen dem Eintrag in der Vereinssatzung, dass für Fremdfirmen, Mitgliedergewinnung und Mitgliederverwaltung bis zu 85 Prozent der Mitgliedsbeiträge verwendet werden dürfen.

Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung, wenn weiterhin Spendenabbuchungen und Beitragseinzüge für eine Fördermitgliedschaft durch „DEKUNA e.V.“ erfolgen sollten.