Flut 21
Flut 21

Nach der verheerenden Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Grund dafür ist der Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen

Die Ermittlungen sind umfangreich

Um für den Fall der Aufnahme von Ermittlungen eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage zu haben, werden in die Prüfung zahlreiche Unterlagen einbezogen. Darunter die hierzu ergangenen umfangreichen Presseberichterstattung, Feststellungen aus anhängig gewordenen Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht.

Weiterhin liegen mittlerweile polizeiliche Erkenntnisse in dem hier geführten Prüfvorgang um den Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor. Diese werden daraufhin auszuwerten sein, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt. Sie sollen darüber hinaus auch in die Prüfung des Anfangsverdachts betreffend möglicherweise zu spät erfolgter Warnungen und Evakuierungen der Bevölkerung einbezogen werden.

Die Prüfungen werden wegen der Komplexität der Unwetterereignisse, des Umfangs des zu prüfenden Materials und auch des weiterhin bestehenden Vorrangs von Hilfe für die von der Katstrophe betroffenen Menschen noch einige Tage in Anspruch nehmen.