Polizeieinsatz in der Nacht
Polizeieinsatz in der Nacht

Eine sehr ungewöhnliche Verfolgungsfahrt erlebte die Polizei Rheinland-Pfalz in der Nacht von Freitag aus Samstag (20. August 2022). Mit einem sehr gemütlichem Tempo von rund 40 Stundenkilometer versuchte ein junger Mann den Beamten zu entkommen – natürlich erfolglos.

Der Fahrer reagierte nicht auf die Aufforderungen der Polizei

Gegen kurz nach Mitternacht wollte eine Streifenwagenbesatzung Ransbach-Baumbach im Westerwaldkreis ein mit zwei Personen besetztes Fahrzeug einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Die Beamten schalteten das Signal „Stopp Polizei“ ein, forderten den Fahrer damit zum Anhalten auf. Nachdem der Fahrer nicht reagierte, aktivierten die Beamten auch Martinshorn und Blaulicht. Erneut keine Reaktion des Fahrers.

Stattdessen flüchtete er weiter gemütlich mit rund 40 bis 50 Stundenkilometern vor der Polizei, die ihn – vermutlich ebenso gemütlich – durch Ransbach-Baumbach und Ebernhahn verfolgte. Andere Fahrzeuge oder Personen wurden dabei nach Angaben der Polizei nicht gefährdet. Zwischendurch habe der Flüchtige auch versucht zu verschwinden, indem er die Scheinwerfer ausschaltete. Auch das war bei dem niedrigen Tempo vergebens.

Sackgasse beendete die Verfolgungsfahrt

Die Flucht endete für den Fahrer schließlich in einer Sackgasse, wo er von der Streifenwagenbesatzung gemeinsam mit Unterstützungskräften gestoppt wurde. Die beiden Fahrzeuginsassen wollten einen letzten Fluchtversuch starten, diesmal jedoch zu Fuß. Doch auch hier hatte der Fahrer keine Chance gegen die Polizeibeamten, welche ihn schließlich einholen und stellen konnten.

Im Rahmen der daraufhin folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 18 Jahre alte Fahrer keinen Führerschein besaß. Der Wagen, den er fuhr, gehörte seinen Eltern. Die wussten allerdings nichts von dem nächtlichen Ausflug ihres Sohnes. Auch stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass der junge Mann während des gesamten Fluchtversuchs im ersten Gang fuhr. Er wird sich nun wegen mehrerer Straftatbestände verantworten müssen.