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Aufgrund von Hinweisen stehen zwei Erzieherinnen eines Kindergartens aus dem Bereich Pirmasens im Verdacht, möglicherweise sexuelle Handlungen von Kindern untereinander geduldet oder die Kinder hierzu aufgefordert zu haben. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen am 30. November 2022 wurden elektronische Geräte sichergestellt. Diese werden im weiteren Verlauf ausgewertet.

Die Ermittlungen befinden sich in einem frühen Stadium. Um diese nicht zu gefährden, können zum jetzigen Zeitpunkt von der Behörde keine weiteren Details bekanntgegeben werden.

Hinweis der Staatsanwaltschaft:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden.

Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht.