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Die CDU Bingen begrüßt die getroffene Entscheidung zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge und die Umsetzung ab dem neuen Jahr ausdrücklich, da sie aus Sicht der CDU viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bingen bietet. Damit wird bereits ab dem 1.1.2023 ein entsprechender Paradigmenwechsel in Bingen stattfinden. Eine Umstellung wäre spätestens ab 2024 notwendig gewesen.

Bislang wurden bei einem Straßenausbau einmalige Beiträge erhoben

Dies hatte zur Folge, dass die jeweiligen Beitragspflichtigen teilweise erheblich finanziell belastet wurden, da sich die Beiträge nicht selten im fünfstelligen Bereich bewegten. Mit der Umstellung auf das System der wiederkehrenden Beiträge wird dies künftig nicht mehr der Fall sein, da die finanziellen Belastungen gleichmäßiger auf alle Beitragspflichtigen in der jeweiligen Abrechnungseinheit verteilt werden. In Zukunft bildet jeder Stadtteil von Bingen eine Abrechnungseinheit. Entsprechende Maßnahmen werden daher auf alle Beitragspflichtigen in dem jeweiligen Stadtteil verteilt werden. Die finanziellen Belastungen werden für die Bürgerinnen und Bürger erheblich geringer ausfallen.

CDU-Stadtverbandsvorsitzender und Bürgermeister Ulrich Mönch

„Wir freuen uns, dass die Stadt Bingen mit Beginn des Jahres 2023 auf die wiederkehrenden Beiträge umstellen wird. Damit werden die finanziellen Belastungen bei einem Straßenausbau künftig gleichmäßiger auf alle Beitragspflichtigen verteilt werden. Wir sind der Meinung, dass damit eine gerechtere Verteilung auf alle Grundstückseigentümer stattfindet, da auch alle das Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind. Wohlwissend, dass es eine 100 %ige Gerechtigkeit niemals geben wird“ so CDU-Stadtverbandsvorsitzender und Bürgermeister Ulrich Mönch.

Die Art der beitragsfähigen Maßnahmen, die Ermittlung des beitragsfähigen bzw. umlagefähigen Aufwandes und die Verteilung auf die beitragspflichtigen Grundstücke wird sich auch künftig nicht vom System des Einmalbeitrages unterscheiden. Ebenso wie die Einmalbeiträge sind auch die wiederkehrenden Beiträge Investitionszulagen und es darf nur der tatsächlich entstandene Aufwand abzüglich des jeweiligen Stadtanteils auf die Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit umgelegt werden. Allerdings wird der entstandene Aufwand auf ganz viele Schultern verteilt, was die Belastung für den Einzelnen massiv reduziert.

Stadtratsmitglied Heinrich Welpe

„Wir hoffen, dass damit künftig ein möglicher Widerstand gegen Ausbaupläne der Kommune vermieden und Straßenausbaumaßnahmen leichter und vor allen Dingen auch schneller planbar und umsetzbar sein werden. Aus unserer Sicht ergibt sich bei diesem neuen System eine weitgehende finanzielle Planungssicherheit sowohl für die Kommune als auch für die Beitragspflichtigen,“ so Stadtratsmitglied Heinrich Welpe.