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Nachrichten Bingen | Die Stadtverwaltung Bingen weist ausdrücklich darauf hin, dass entgegen falscher Meldungen in den Medien der Personenkreis für die Notbetreuung in Bingen sehr eng gefasst wird. Nur Kinder, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte in wesentlichen Berufen des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung arbeiten, können betreut werden. Eine Betreuung von anderen Kindern ist nicht möglich.


Nur wenn die Anzahl der Kinder in den Gruppen so gering wie möglich ist, kann eine Notbetreuung über mehrere Wochen hinweg mit einem minimalen Infektionsrisiko sichergestellt werden.

Sebastian Hamann (Beigeordneter Stadt Bingen) zur Notbetreuung

Das Wichtigste ist derzeit eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Deshalb hat der Infektionsschutz höchste Priorität“, erklärt Hamann. „Das bedeutet für die Notbetreuung, dass diese so restriktiv wie möglich umgesetzt wird, um das Infektionsrisiko im Rahmen der Notgruppen auf ein Minimum zu reduzieren.“

„Eine solche Ausnahmesituation erfordert leider auch unangenehme Maßnahmen, die man sich so nicht wünscht“, betont er. „Wir sind uns bewusst, dass die Schließung der Kitas und Schulen weitreichende Auswirkungen für die Eltern und Kinder hat. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass die Maßnahme nur dann Erfolg haben kann, wenn eine Betreuung in den Einrichtungen die absolute Ausnahme ist.“