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Die Tesla-Autofabrik in Grünheide darf gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht in Berlin wies an diesem Donnerstag die Beschwerde von zwei Umweltvereinen zurück. Am vergangenen Samstag hatte das Oberverwaltungsgericht die Rodungsarbeiten auf dem Grundstück der zukünftigen Tesla Fabrik gestoppt.


Die „Grüne Liga“ und der „Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern“  hatten Klage eingereicht.

Die Entscheidung des Gerichts wurde im Eilverfahren abgewickelt. Die Zeit drängte, da die Rodungsarbeiten bis spätestens zur Brutzeit der Vögel im März abgeschlossen sein muss. Während der Brutzeit im März darf bis Herbst kein Baum mehr gefällt werden. Tesla würde mehrere Monate zum Stillstand gezwungen werden.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht

Das Milliardenprojekt sei von großem Interesse für Öffentlichkeit und den Wirtschaftsstandort. Tesla kann am Ende des langen Haupt-Prüfverfahrens mit einer Genehmigung rechnen.

Vor dem Urteil einigten sich bereits „Die Grüne Liga“ und Tesla aussergerichtlich. Der Verein wollte seine Klage zurückziehen. Der Deal platze allerdings, da der „Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern“ weiter auf ein Gerichtsurteil pochte.