Straße, Kreisel, Quelle: pixabay.com

Eine MPU – die sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung – wird angeordnet, wenn zuvor der Führerschein aus unterschiedlichen Gründen abgegeben werden musste. Es ist dann Aufgabe der Behörden zu entscheiden, ob eine Person ihren Führerschein wiedererlangt oder nicht. In einem Gutachten, welches die MPU ausstellt, schätzt sie die Höhe des Risikos ein, dass der oder die Betroffene noch einmal im Straßenverkehr auffällig wird. Viele Betroffene wissen nicht genau, was es mit der MPU auf sich hat und können sich deswegen nicht ausreichend darauf vorbereiten. Deswegen haben wir in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen zum Thema gesammelt.

Was bedeutet MPU?

Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) handelt es sich um ein behördlich oder gerichtlich angeordnetes Verfahren. Umgangssprachlich wird es auch gern als “Idiotentest” oder “Depperltest” bezeichnet. Mit der Untersuchung soll überprüft werden, ob man geeignet dafür ist, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Anders als beim Führerschein müssen diesen Test aber nur Personen machen, die sich zuvor verkehrswidrig im Straßenverkehr verhalten und sich oder andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet haben. Der Ablauf der MPU folgt dabei festen Regeln.

In einer MPU wird nicht das Wissen des Fahrers oder der Fahrerin überprüft. Stattdessen geht es allein darum, ob die betreffende Person (wieder) als fahrtauglich einzustufen ist oder nicht. Konkret bedeutet das, dass man im Straßenverkehr weder für sich noch für andere eine Gefahr darstellen darf. Die gesetzliche Bezeichnung für die MPU lautet “Begutachtung der Fahreignung“.

Wann muss man zur MPU?

Immer dann, wenn eine Person betrunken oder unter Einfluss von Drogen Auto fährt, droht der Entzug des Führerscheins. Das gilt auch für Verkehrsteilnehmer, die über 7 Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg bekommen haben. Der Bußgeldkatalog legt fest, dass ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden muss. Erneut bekommt man sie nur dann, wenn man bei einer MPU mit positivem Ergebnis abschneidet.

MPU bei Alkohol am Steuer

In diesem Fall wird eine MPU dann angeordnet, wenn:

  • der oder die Verkehrsteilnehmer/in mehrfach durch Trunkenheit am Steuer auffiel
  • der oder die Verkehrsteilnehmer/in mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat (gilt auch für Fahrradfahrer/innen)
  • der Gutachter vermutet, dass bei der im Straßenverkehr auffällig gewordenen Person ein Alkoholproblem In diesem Fall kann es durchaus schon bei niedrigerer Blutalkoholkonzentration zur Anordnung einer MPU kommen.

MPU wegen Drogeneinfluss am Steuer

Beim Drogenkonsum existieren im Unterschied zum Alkohol keine Grenzwerte. Hierbei entscheidet die Art. Es gibt harte Drogen wie Kokain, Ecstasy, LSD und Heroin, sowie weiche Drogen, zu denen beispielsweise Cannabis gehört. Wird im Straßenverkehr der Konsum von Drogen festgestellt, toleriert das der Gesetzgeber in keiner Art und Weise. Deswegen wird auch jeder erwischten Person grundsätzlich zunächst die Eignung zum Führen eines PKW abgesprochen. Verantwortlich dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde.

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MPU aufgrund von Krankheiten und körperlichen Beeinträchtigungen

Auch die Verkehrsteilnehmer/innen, die körperliche Beeinträchtigungen aufweisen, sind zum Nachweis ihrer Fahrtauglichkeit verpflichtet, was ebenfalls durch die MPU erfolgt. Als körperliche Beeinträchtigungen gelten in diesem Fall:

  • Gleichgewichtsstörungen
  • fehlendes oder stark eingeschränktes Sehvermögen
  • Herz- und Gefäßkrankheiten
  • Querschnittslähmung
  • starke Schwer- oder Gehörlosigkeit
  • Diabetes
  • Epilepsie
  • andere körperliche Einschränkungen wie fehlende Gliedmaßen oder mangelnde geistige Eignung aufgrund von geringer emotionaler Stabilität, erhöhtem Aggressionspotential, fehlender Selbstkontrolle, mangelnder Reaktionsfähigkeit

Was passiert bei der MPU?

Die MPU findet innerhalb eines Tages statt. Sie besteht aus den folgenden Teilbereichen:

  1. schriftliche Befragung: Zunächst erfolgt die Anmeldung. Gleich im Anschluss erhält man mehrere Fragebögen, die vor Ort auszufüllen und abzugeben sind. Die Fragen beziehen sich auf den Lebenslauf, mögliche Erkrankungen und den Anlass der MPU.
  2. medizinische Untersuchung: In einem Gespräch werden die Gründe für die jeweilige Verkehrsauffälligkeit gemeinsam untersucht. Dabei geht es vor allem um die aktuelle gesundheitliche Situation. Im Zuge dieser Untersuchung kann auch der Abstinenznachweis vorgelegt werden.
  3. Leistungstest: Ein Leistungs- beziehungsweise Reaktionstest überprüft die Reaktionsfähigkeit, das Konzentrationsvermögen und die Aufmerksamkeit.
  4. psychologische Untersuchung: Zuletzt erfolgt das Gespräch mit einem psychologischen Gutachter, welches etwa eine Stunde lang dauert und sich dabei in zwei Teile gliedert. Im ersten Teil werden allgemeine Fragen zur Person und zum Lebenslauf gestellt. Im Anschluss möchte der Gutachter wissen, wie intensiv man sich selbst mit der eigenen Verkehrsauffälligkeit befasst hat. Hierbei ist es wichtig, dass man zuvor die Ursachen ergründen und notwendige Konsequenzen daraus ziehen konnte.

Das Fazit – die richtige Vorbereitung auf die MPU ist wichtig

Eine MPU wird dann angeordnet, wenn man den Führerschein abgeben musste, ihn aber zurückerlangen möchte. Die Abgabe erfolgt in der Regel deswegen, weil eine Verkehrsauffälligkeit im Straßenverkehr bestand. Dazu können Drogen oder Alkohol am Steuer, aber auch aggressives Fahrverhalten und weitere Auffälligkeiten zählen, bei denen man sich selbst und/oder andere Verkehrsteilnehmer durch das eigene Verhalten gefährdet hat.

Der Ablauf einer MPU ist festgelegt und beinhaltet Punkte wie Befragung, medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologische Untersuchung. Den Führerschein kann man nur dann wieder erlangen, wenn man diese Prüfung besteht. Deswegen ist eine gute Vorbereitung wichtig, die zeigt, dass aus den eigenen Fehlern gelernt und alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um wieder gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen zu können.