Autobahn6
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Eine scheinbar unscheinbare Änderung in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) könnte erhebliche Auswirkungen auf Fahrzeughalter und Werkstätten haben. Ein aktuelles Schreiben an den Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen deutet darauf hin, dass die sogenannte „Mängelschleife“ im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) künftig abgeschafft werden soll. Derzeit prüft das Bundesjustizministerium (BMJ) die Rechtmäßigkeit dieses Vorschlags.

Die Mängelschleife ermöglicht es Prüfern, geringfügige Mängel bei einer Hauptuntersuchung zu akzeptieren und die Plakette dennoch zu vergeben. Dies liegt im Ermessen der Prüfer und beinhaltet normalerweise die Bedingung, dass die festgestellten Mängel innerhalb eines Monats behoben werden müssen. Defekte Leuchten, kleine Spiegelschäden oder fehlende Staubkappen könnten bisher während der HU toleriert werden, doch die geplante Änderung könnte dies grundlegend verändern.

Folgen für Fahrzeughalter: Mehrkosten und Aufwand

Die Abschaffung der Mängelschleife könnte erhebliche Konsequenzen für Fahrzeughalter haben. Bisher konnten geringfügige Mängel nach Ermessen der Prüfer toleriert werden, unter der Bedingung, dass sie innerhalb eines Monats behoben werden. Ohne diese Option würden Fahrzeughalter bei festgestellten Mängeln automatisch zu einer Nachprüfung verpflichtet, was mit zusätzlichen Kosten und Zeitverlust einhergeht.

Die Kosten für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) variieren je nach Bundesland, Fahrzeugtyp und zulässiger Gesamtmasse. Ein Fahrzeug, das nach der geplanten Regelung wegen eines geringen Mangels durchfällt, würde zusätzliche Kosten von rund 30 Euro für die Nachprüfung und einen neuen Termin verursachen. Die Nachuntersuchung müsste innerhalb eines Monats erfolgen, andernfalls droht ein Verwarngeld von etwa 40 Euro.

Übrigens kommt ein Nichtbestehen der HU nicht einem Fahrverbot gleich. Die Mängel müssen jedoch innerhalb der Monatsfrist behoben werden, um Bußgelder zu vermeiden. Nur bei Mängeln, die eine direkte Verkehrsgefährdung darstellen, wird das Fahrzeug stillgelegt.

Werkstätten und Kfz-Gewerbe äußern Kritik

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) äußert erhebliche Bedenken bezüglich des möglichen Wegfalls der Mängelschleife. Detlef Peter Grün, Vizepräsident des ZDK, betont den zusätzlichen Aufwand für Fahrzeughalter und Werkstätten. Werkstätten, in denen bisher erfolgreich Mängel während der HU behoben wurden, sehen sich vor der Herausforderung, Fahrzeuge zu zusätzlichen Nachprüfungen einzubestellen. Dies könnte zu Platzmangel, längeren Wartezeiten und Unzufriedenheit bei den Kunden führen.

Der ZDK ruft daher alle Landesverbände dazu auf, die potenziellen negativen Auswirkungen dieser Änderung zu berücksichtigen und appelliert an den Bundesrat, mögliche Anpassungen am Text vorzunehmen. Die Diskussion um die Zukunft der Mängelschleife in der StVZO dürfte in den kommenden Wochen intensiver werden.