Die Zeit drängt für Millionen von Fahrerlaubnisinhabern in Deutschland: Ob der alte „graue Lappen“, die „rosa Pappe“ oder die erste Generation der weißen Plastikkarten – bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in das neue EU-Format umgetauscht sein. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Fälschungen durch regelmäßige Aktualisierungen von Passfoto und persönlichen Daten zu erschweren.

Warum ist der Umtausch notwendig?

Gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie ist dieser Schritt erforderlich, um in der gesamten Europäischen Union ein einheitliches und fälschungssicheres Führerschein-Format zu gewährleisten. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins kann auf der Vorderseite im Feld 4a gefunden werden.

Stufenweiser Umtausch bis 2033

Um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden und Wartezeiten zu minimieren, wurden in Deutschland gestaffelte Fristen für den Umtausch eingeführt. Diese richten sich nach dem Geburts- oder Ausstellungsjahr des Führerscheininhabers. Besonders betroffen sind Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wobei das Geburtsjahr des Inhabers über die Umtauschfrist entscheidet.

Keine erneute Prüfung erforderlich

Beim Umtausch handelt es sich lediglich um eine verwaltungstechnische Maßnahme. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, und es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Dies gilt ebenso für den Motorradführerschein, der denselben Umtauschfristen unterliegt und zukünftig ebenfalls alle 15 Jahre erneuert werden muss.

Wo und wie tauscht man um?

Der Umtausch muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes vorgenommen werden. Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie eine Gebühr von etwa 25 Euro. Ist der alte Führerschein nicht vom aktuellen Wohnort ausgestellt worden, wird eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde benötigt.

Folgen eines versäumten Umtauschs

Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. In bestimmten Ausnahmefällen kann von der Geldbuße abgesehen werden. Die neue EU-Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben bereits eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen danach erneuert werden, um die Sicherheit und Fälschungssicherheit weiter zu erhöhen.

Weitere Informationen und der genaue Zeitplan erhaltet ihr auf der Seite der Bundesregierung Führerschein.